Full text: Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 14 (1839))

Juristische Zeitung 
für das Königreich Hannover. 
1839. 
XIV. Jahrgang. III. Heft. Nr. 12. 
Landesherrliches Rescript vom 23. Mai 1775 an 
das Königliche Ober=Appellations=Gericht, über 
die Befugniß der Landes-Regierung in Policei¬ 
Sachen Strafen zu erkennen, und den Con¬ 
fliet zwischen Policei- und Justiz=Sachen*). 
Georg der Dritte, König er. | | 
In Unserm Rescripte vom 24. Febr. d. J. haben 
Wir Euch bereits bezeuget, wie Wir die Befugniß Unserer 
Landes=Regierung, in Policei=Sachen Strafen zu erken¬ 
nen, worauf es bei der von derselben wegen der defrau¬ 
direnden Branntwein=Brenner gemachten Verfügung an¬ 
kommt, völlig gegründet erachteten. Wir mögen dasje¬ 
nige, was dagegen in der Vorstellung, welche Ihr unterm 
20. Mart. an Uns habt gelangen lassen, angeführt ist, 
weder der Verfassung, noch dem Besten Unserer teutschen 
Lande, gemäß finden. Es zeigen mehrere Policei-Ge¬ 
schäfte betreffende Landes=Gesetze, daß darin der Regie¬ 
rung die Untersuchung und Bestrafung der dagegen vor¬ 
kommenden Uebertretungen ausdrücklich beigeleget, und 
die Untern Obrigkeiten, von welchen gegenwärtig die 
Dieses in S. der Branntweinbrenner zu Hannover wi¬ 
der die Calenbergsche Landschaft an das K. O.=A.=G. er= 
gangene Rescript wird hier zum ersten Male vollständig 
zur öffentlichen Kunde gebracht. Erwähnt wird dasselbe 
zwar schon in von Bülow über die Verfassung, die 
Geschäfte und den Geschäftsgang des K. O.=A.=Gerichts 
Th. 1. S. 334. Note 44., doch sind daselbst nur die 
Schlußworte mitgetheilt. 
Jahrg. XIV. HeftIII. 
12 
Max-Planck-Institut für
	        
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