-
160
Gehen wir nun an die Lösung der dritten Frage:
„Fand solches bei dem ** statt, macht sich Zwei¬
fel über die Zurechnungsfähigkeit seiner That gel¬
tend, oder muß diese gänzlich aufgehoben werden?
Wir müssen hier zuvörderst die Thatsachen, wie sie
uns darüber aus den Acten vorliegen, zusammenstellen,
wir müssen seinen Lebenswandel vor und nach dem apo¬
plectischen Anfall (11. August 1832) näher betrachten,
und daraus die nöthigen Folgerungen ziehen.
Daß ** vor dem erlittenen Anfalle in jeder Be¬
ziehung ein anderer Mensch war, als nach demselben, ist
aus den Acten durchaus erwiesen. Er wird überall als
ein umsichtiger, verständiger Mann geschildert, zu welchem
selbst bei der Uebernahme eines öffentlichen Geschäftes
seine Nachbaren unbegrenztes Zutrauen faßten, noch dazu
eines solchen Geschäftes, bei welchem Parteilichkeit und
andere Rücksichten gar leicht eintreten konnten. Er hat,
nach der Aussage des rc. I ** auch dieses Geschäft zur
vollen Zufriedenheit verwaltet, und ausdrücklich sagt I
pag. 186.:
„Während der ganzen Zeit meines dortigen Aufent¬
haltes bis zum 3. Juli (1832) hat * * auch die¬
ses Zutrauen gerechtfertigt und sich stets als einen
umsichtigen, entschlossenen Mann gezeigt, bei dem
ich keine Spur von Eigensinn, ungewöhnlicher
Heftigkeit oder Jähzorn beobachtet habe."
(Fortsetzung folgt.)
Gedruckt bei A. Pockwitz in Stade.
Verlegt von Herold und Wahlstab in Lüneburg,
Max-Planck-Institut für