Luristische Zeitung
für das Königreich Hannover.
XIV. Jahrgang. III. Heft.
1839.
Nr 10.
Abhandlungen und Rechtsfälle.
I. Zur Interpretation der 1. 22. Cod. Mandati
vel contra.
Daß dieses, unter dem Namen der lex Anastasiana
bekanntere Gesetz den Juristen aller Zeiten ein beständiger
Zankapfel gewesen und daß fast jeder neue Versuch, das¬
selbe zu erklären, neue Controversen hervorgerufen habe,
ist zu bekannt, als daß nicht Jeder billig Bedenken tra¬
gen sollte, sich vor Neuem mit einem so mißlichen Gegen¬
stande zu befassen.
Es ist dieser Umstand, wie ich glaube, wohl mit
die Ursache gewesen, weshalb die Kritik der neueren Zeit
sich in der Regel begnügt hat, das Verdammungsurtheil
über diese sogenannte lex Anastasiana zu fällen, und
als den Inhalt derselben kurzweg den Satz aufzustellen:
„daß der Käufer einer fremden Schuldforderung
„nur so viel, als er an Capital und Zinsen ge¬
„geben habe, wiedererhalten solle."
Schon aus allgemeinen politischen Gründen sollet
man billig anstehen, solchen Satz als gültige gesetzliche
Bestimmung aufzustellen, einen Satz, der, wie gewiß
wenig andere, auf hundertfältige Weise hemmend in das
Privatleben eingreifen muß.
Um so mehr ist es gewiß, trotz der vorhin erwähn¬
ten Mißlichkeit, Pflicht eines jeden Interpreten, auf das
10
Jahrg. XIV. HeftIII.
Max-Planck-Institut für