Full text: Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 14 (1839))

Juristische Zeitung 
für das Königreich Hannover. 
1839. 
XIV. Jahrgang. II. Heft. 
Nr 12. 
Schreiben der provisorischen Regierungs-Commission 
zu Osnabrück an die K. Justiz=Canzlei daselbst, 
wegen Einführung der Churhannoverschen Cri¬ 
minalinstruction v. J. 1736, d. d. Osnabrück, 
den 26. Oct. 1814. 
Demnach, vermöge an Uns ergangenen Rescripts des 
K. Cabinetsministerii de dato Hannover den 6ten Septbr. 
dieses Jahrs, der, in den Churhannoverschen Landen unterm 
30. April 
1736 erlassenen, Criminalinstruction provisorisch 
11. Mai 
in dem hiesigen Fürstenthume in dem Maaße verbindende 
Kraft beigelegt worden, daß selbige von den instruirenden 
Justizbehörden, in so weit deren Anwendung durch die 
hieselbst bislang bestandenen Provinzialgesetze eine noth¬ 
wendige Beschränkung nicht leidet, befolgt werden soll: 
so eröffnen Wir solches der K. Justiz=Canzlei, und über¬ 
miteln derselben hiebei eine Anzahl Exemplare der ge¬ 
dachten Instruction mit der Bemerkung, daß darin das, 
über die peinliche Frage handelnde 11te Capitel, als hie¬ 
selbst noch zur Zeit eine Anwendung nicht findend, weg¬ 
gelassen worden; dagegen in Hinsicht der Mittel, die 
Wahrheit zu erforschen, vorerst noch diejenigen besonderen 
Vorschriften zu befolgen sein werden, welche die Landes¬ 
fürstlichen Rescripte vom 9. Januar 1788 und 29. Ja¬ 
nuar 1789 enthalten; indem die Fassung des Rescripts 
vom 29. Januar 1789 die allgemeine Vorschrift, wegen 
12 
Jahrg. XIV. Heft II. 
Max-Planck-Institut für
	        
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