Full text: Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 14 (1839))

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III. Praejudicium Summi tribunalis. 
Auch die Nichtigkeitsklage findet in Streitig¬ 
keiten über den jüngsten Besitz nicht Statt. 
(Von dem Herrn Advocaten Zeidler in Lammspringe). 
Nach von Bülow und Hagemann's pract. Erört. 
VI. 87. ist die Bestimmung der Ober=Appellationsgerichts¬ 
Ordnung, Th. II. Tit. I. §. 5. dahin zu verstehen, daß 
in den, den jüngsten Besitz betreffenden Streitigkeiten die 
ordentlichen Rechtsmittel weder mit noch ohne Suspen¬ 
siv=Effect stattfinden, der Gebrauch der Nichtigkeits¬ 
klage aber nicht ausgeschlossen sei. 
Dem entgegen hat neuerlich in Sachen der Gemeinde 
Woltershausen gegen den Ackermann Bertram, wegen 
Schafweidegerechtigkeit, das höchste Tribunal in Celle auch 
die Nichtigkeitsklage im Verfahren über den jüngsten 
Besitz zurückgewiesen. Das desfallsige Decret vom 
28. März d. J. lautet wörtlich: 
„Da in causis momentaneae 
possessionis, 
„wohin die jetzt zur Entscheidung vorliegende Sa¬ 
„che unstreitig gehört, überall keine 
Berufung an 
„das höchste Tribunal stattfindet, 
so kann der 
„eingewandten Querel keine Statt gegeben wer¬ 
„den, und sollen die eingesandten Acten remittirt 
„werden." 
Gedruckt bei A. Pockwitz in Stade. 
Verlegt von Herold und Wahlstab in Lüneburg. 
Max-Planck-Institut für
	        
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