Full text: Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 14 (1839))

Juristische Zeitung 
für das Königreich Hannover. 
1839. 
XIV. Jahrgang. II. Heft. 
No 2. 
Grundsätze einer allgemeinen Reform des Hypothe¬ 
kenwesens im Königreich Hannover, wie solche 
durch das Ministerial=Schreiben vom 29sten 
Julius 1834 den Ständen vorgelegt sind, nebst 
den in den Noten beigefügten Erinnerungen 
der allgemeinen Stände-Versammlung. 
(Fortsetzung.) 
4) Alles, was nach den folgenden Bestimmungen 
Gegenstand einer in dem Gerichtsstande der belegenen 
Sache einzutragenden Special=Hypothek sein kann, schei¬ 
det, sobald daran in zulässiger Art und Form eine Spe¬ 
cial=Hypothek bestellt worden, so weit und so lange aus 
den Gegenständen jeder General=Hypothek aus, bis die 
speciell darauf versicherten Creditoren befriedigt sind. So 
weit der Gegenstand der Special=Hypothek reicht, hat 
der speciell darauf versicherte Creditor ein unbedingtes 
Vorzugsrecht, vor Jedem, dem eine, wenn auch ältere 
General=Hypothek bestellt ist 12). 
5) Die Eintragung eines hypothekarischen Rechts 
kann immer nur auf bestimmte Summen gefordert wer¬ 
den. Wenn der Titel zur Eintragung den Betrag der 
Summe nicht ergiebt, wenn z. B. eine unbestimmte 
Caution hypothekarisch geleistet oder eine Legal=Hypothek 
12) In der Nr. 4 ist den Worten „Special= und General¬ 
Hypothek" das Prädicat „öffentliche" vorangesetzt. 
Jahrg. XIV. Heft II. 
Max-Planck-Institut für
	        
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