Full text: Jahrbücher der gesammten deutschen juristischen Literatur (Bd. 23 (1833))

Revis, Rechtfertigungsschrift in Sachen etc. 177 
Nebendingen. Ein Anhang betrifft die zu beob¬ 
achtenden Formwesentlichkeiten bei den 
Bürgschaftsleistungen der Eheweiber. 
Das Schriftchen dürfte ein nicht ganz unbedeu¬ 
tender Beitrag zur Kenntnifs der Individualität des Hy¬ 
pothekenwesens eines besondern deutschen Staates und 
der Ansichten der Praktiker über dieses so wichtige 
Institut seyn. Bei den beabsichtigten Reformen des 
Hypothekenwesens so manches deutschen Staats zählt 
es sich zur Literatur der Gesetzgebungspolitik. Da 
inzwischen für das Grossherzogthum Hessen (durch 
den Geh. Staatsrath Eigenbrodt) der Entwurf ei¬ 
nes Hypothekengesetzes ausgearbeitet worden ist, so 
wird dessen Berathung in dem Schriftchen einen be¬ 
stimmten Anhalt finden. 
Revisions-Rechtfertigungschrift in Sachen des quies 
cirten Hofkapellmeisters Georg Sebastian Thomas 
in Darmstadt, Klägers, Revidenten gegen Se. 
kön. Hohheit den Grofsherzog zu Hessen und 
bei Rhein etc. Beklagten, Revisen, wegen Pen¬ 
sion, übergeben dem grossherzogl. hessischen 
höchstpreislichen Oberappellations- und Cassa¬ 
tionsgerichte zu Darmstadt. Heidelberg bei Au¬ 
gust Ofswald. 1833. 31 S. gr. 8. 
Diese Druckschrift dürfte schon als Beitrag zum 
deutschen Privat-Fürstenrechte allgemeines Interesse 
erwecken. 
Der auf dem Titel angegebene Tonkünstler war 
seit dem Jahre 1801 Mitglied der Hofkapelle des nun 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlir
	        
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