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Bedürfniß nach einem systematischen Gesetze vollständig zu befriedigen;
ihr Geschäft besteht weit mehr darin, die einfachen Grundzüge
des Gesetzes weiter auszuführen, auszubilden, in den Reichthum
der Wirklichkeit überzuführen und einheimisch zu machen. Eine
präcise Darstellung des Systems, soweit es für das Gesetz gehört, ¬
steht zwar auch in ihrer Macht; allein solche Werke haben
einen sehr zweideutigen Werth; für das practische Bedürfniß
haben sie zu viel Willkührliches, auf der Subjectivität des Verfassers, ¬
Beruhendes, und können deshalb die Sicherheit des Gesetzes ¬
nicht ersetzen; für die Wissenschaft sind sie zu mager und
zu wenig selbstständig. Ganz anders ist es mit einem Systeme,
was Gesetzeskraft hat. Die Wohlthaten eines solchen kennt leider ¬
die jetzige Generation nur noch vom Hörensagen. Wie viel
Zeit, wie viel Kräfte, wie viel Zweifel werden durch ein solches
systematisches leicht zu handhabendes Ganze erspart. Es ist deshalb ¬
bei dem jetzigen Zustande der Bildung und des Verkehrs
Pflicht des Staates, nicht blos die Gesetzgebung in stetem Fortschritt ¬
mit dem Fortschritte der Bildung und des Verkehrs zu
halten, sondern auch von Zeit zu Zeit die ergangenen EinzelnGesetze ¬
mit dem früheren Systeme zu einem neuen Ganzen zu
verarbeiten und als neues einfache System und Gesetzbuch dem
Volke zu übergeben.
Aus diesem Gesichtspunkte aufgefaßt ist die Novellenform
des neuen Gesetzes zu bedauern. Ist jedoch Zweck, das systematische ¬
Ganze bald nachzubringen, so ist dann allerdings dankbar ¬
anzuerkennen, daß man durch diese kürzere Form das
einzig mögliche Mittel gewählt hat, den neuen Principien möglichst ¬
schnell Gesetzeskraft zu gewähren, und nach der glücklichen
Lösung dieser schweren Aufgabe, hat das System nunmehr
leichtes Spiel; der Kampf der Principien ist beendet; es bedarf
nun der Ruhe der Wissenschaft, um bald in schöner Vollendung
da zu stehen.
—
Druck von Gebrüder Schlesinger in Berlin.