Full text: Jahrbücher des Großherzoglich Badischen Oberhofgerichts (N.F. Jg. 9 = Jg. 16. 1845/46 (1847))

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Kann die Veräußerung eines Lehens- oder 
Stammgutsbestandtheiles, wenn sie ohne Ein¬ 
willigung des Lehensherrn, oder der Agnaten er= 
folgte, von dem veräußernden Lehens= oder 
Stammgutsbesitzer dem Käufer gegenüber auf 
den Grund des L. R. S. 1599 als nichtig ange¬ 
fochten werden? 
(Ehret gegen von Schauenburg, Vertragserfüllung betreffend. 
Im Jahre 1803 hatte der im Laufe des oben rubrizir¬ 
ten Rechtsstreites verstorbene Freiherr Lambert von Schauen¬ 
burg zu Gaisbach dem Franz Xaver Ehret von Oberkirch 
ein aus mehreren Grundstücken bestehendes Gut zu Erble¬ 
Sirey XXVII. 1, 328, und vom 31. März 1832, Sirey XXXII. 
2, 398, in welchen angenommen ist, daß, da der Artikel 51 
des C. de com. die Streitigkeiten unter Handelsgesellschaftern 
und wegen der Gesellschaft in gebietenden Ausdrücken der 
Competenz der Handelsgerichte entziehe, und die Ge¬ 
richtsbarkeit der letztern als bloßer Ausnahmsgerichte nicht 
prorogirt werden könne, diese zwar solche Streitigkeiten 
von Amtswegen von ihrem Forum abzuweisen hätten, daß 
dagegen, wenn eine solche Handelsgesellschaftssache vor ein 
ordentliches Civilgericht gebracht und die Verweisung 
der Sache an Schiedsrichter nicht (versteht sich suo loco) ver¬ 
langt werde, das angegangene Gericht, weil es mit allge¬ 
meiner Jurisdiction bekleidet sey, darüber erkennen 
könne. M. s. auch Lauckhard Rechtsfälle III. 316, und Broi¬ 
cher und Grimm a. a. O. S. 29 Note 3 und 4, sodann S. 226 
Note 1. Bei Paillet (neueste Brüsseler Ausgabe) ad art. 51 
sind noch zwei damit übereinstimmende Urtheile der Gerichts¬ 
höfe zu Haag und Brüssel vom 20. Dez. 1826 und 9. April 
1827 angeführt, wogegen daselbst auch eines Urtheils des Ge¬ 
richtshofs zu Brüssel vom 25. Januar 1823, welches in ent¬ 
gegengesetzter Weise erkannte, erwähnt ist. Entgegengesetzte 
Ausführungen beziehungsweise Entscheidungen enthalten die 
Annalen III. S. 8, VI. S. 8, VII. S. 14 und VIII. S. 295. 
Br. 
2. 
Max-Planck-Institut für
	        
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