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Bei dieser zweiten Deliberation, ließen diejenigen Votanten, welche die Zulassung der Ap¬
pellation motivirt hatten, ihre frühern Zweifel durchaus fahren, und es ergieng eine pure con¬
sirmatoria.
Deliberationen des zweiten Senats vom 26ten April und 23ten Sept. 1825, in Sachen Si¬
mon Bellmont zu Alzei, gegen die Großh. Bad. Amortisations-Casse, Zahlung verlor¬
ner Zinscoupons von einer Rheinpflälzischen Obligation Lit. C. betr. 12).
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Rechtsfall.
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Geht das, nach L. R. Satz 2102. Abs. 4. den Geräthschaften [Fahrnißstücken) in der
Gant beigelegte Vorzugsrecht dann verloren, wenn sie zur Herrichtung eines an¬
dern, in der Masse befindlichen Fahrnißstückes verwendet sind
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§. 1.
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Veranlassung des Rechtsstreits.
In dem über die Verlassenschaft des Pfarrers S. ausgebrochenen Concurse, liquidirte, un
ter andern auch der Handelsmann G. eine Forderung von 72 fl. 30 kr. für abgegebenes Eisen in
drei Posten, mit der Bemerkung, daß die beiden letztern, mit 40 fl. 30 kr. und 18 fl. 26 kr. zur
Erbauung eines neuen Wagens, der noch im Stücke vorhanden sey, hergegeben worden. Liqui¬
dant nahm daher den Erlöß aus diesen Objecten in Anspruch, und liquidatischer Seits ward so
wenig gegen die Richtigkeit der Forderung, als gegen das angesprochene Vorzugsrecht etwas ein¬
gewendet. Von zweien in der Masse vorhandenen Wagen nahm der Schwager des Pfarrers
den einen in Anspruch, und es scheint, daß, mit Verwilligung des Massevertreters, ihm ein
alter Wagen überlassen, dagegen der neue um 53 fl. — als Massegut versteigert ward. „Han¬
delsmann G. ward mit seiner ganzen Forderung von 72 fl. 50 kr. vermöge hofger. Gant=Urtheils
vom 24ten Juli 1824 in die 5te Classe gesetzt.
(2) Einige merkwürdige Entscheidungen des Oberhofgerichts, aus frühern Zeiten, über die Erfordernisse zur Gül¬
üigteit eines Verkaufs oder einer Verpfändung der Statespapiere au porteur, werden in dem Nachtrage
zu diesem Jahrgange folgen.
A. d. H.
Max-Planck-Institut für