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wenn eine besondere Verletzung schuldiger Ehrfurcht dabei
unterlief. 345.
Verzicht. a) Auf eine nicht angefallene Erbschaft ist ungül¬
tig. 186. — b) Auf eine angefallene Erbschaft kann er gül¬
tig auch vor dem Amtsrevisorat geschehen. 186. - c) Ver¬
zicht auf die Gütergemeinschaft befreit bei der Errungen¬
schaftsgemeinschaft die Frau nicht von der Zahlung der
Hälfte der Eheschulden. 297.
Verzugszinsen. — S. Zinsen.
Vollmacht. a) Sie muß entweder den Substituten angeben,
oder Befugniß zur Substitution ertheilen. 73. b) Mangel
derselben macht ein obsiegliches Urtheil nicht nichtig. 173.
c) Vollmacht des Staatsanwalts bei Injurienklagen öffent¬
licher Stellen. 80. — d) Specialvollmacht zur Nachsuchung
— e) Specialvollmacht zur
des schriftlichen Verfahrens. 72.
Eidesdelation, kann in 3ter Instanz nicht nachgetragen
werden. 88.
Vorbereitungen zum Verbrechen. 229.
Vormund. a) Auch die Eltern haben die Verbindlichkeit
eines solchen in Bezug auf das in ihrem Nießbrauch befind¬
liche Vermögen ihrer minderjährigen Kinder. 42. — b) Er
ist kein unfähiger Testamentszeuge. 50.
S. Gegenvormund.
Vormundschaft. Die gesetzliche Vormundschaft der Mutter
wird nicht stillschweigend abgelehnt. 193.
Vortheilsgerechtigkeit, kann nicht angesprochen werden
gegen die auf den Pflichttheil gesetzten Kinder. 204.
Vorzugsrechte. Die des L. R. S. 2101.
2103. gehen
— 47.
selbst den ältern Unterpfandsgläubigern vor. 44.
Waarenfälschung.
S. Fälschung.
Wandelklage. Kurze Verjährung derselben. 92.
Wasser. Der Richter muß die auf fließende Wasser bezüglichen
Polizeivorschriften beobachten. 359.
Wette. a) Zum Begriff derselben gehört ein festbestimmter
Thatumstand, und eine festbestimmte Summe des Gewinns
oder Verlustes. 476. — b) Sie ist nicht klagbar. 475.
c) Verschiedenheit derselben vom Differenzienkauf. 476.
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Max-Planck-Institut für