Full text: Jahrbücher des Großherzoglich Badischen Oberhofgerichts (N.F. Jg. 1 = Jg. 8. 1833 (1834))

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wenn eine besondere Verletzung schuldiger Ehrfurcht dabei 
unterlief. 345. 
Verzicht. a) Auf eine nicht angefallene Erbschaft ist ungül¬ 
tig. 186. — b) Auf eine angefallene Erbschaft kann er gül¬ 
tig auch vor dem Amtsrevisorat geschehen. 186. - c) Ver¬ 
zicht auf die Gütergemeinschaft befreit bei der Errungen¬ 
schaftsgemeinschaft die Frau nicht von der Zahlung der 
Hälfte der Eheschulden. 297. 
Verzugszinsen. — S. Zinsen. 
Vollmacht. a) Sie muß entweder den Substituten angeben, 
oder Befugniß zur Substitution ertheilen. 73. b) Mangel 
derselben macht ein obsiegliches Urtheil nicht nichtig. 173. 
c) Vollmacht des Staatsanwalts bei Injurienklagen öffent¬ 
licher Stellen. 80. — d) Specialvollmacht zur Nachsuchung 
— e) Specialvollmacht zur 
des schriftlichen Verfahrens. 72. 
Eidesdelation, kann in 3ter Instanz nicht nachgetragen 
werden. 88. 
Vorbereitungen zum Verbrechen. 229. 
Vormund. a) Auch die Eltern haben die Verbindlichkeit 
eines solchen in Bezug auf das in ihrem Nießbrauch befind¬ 
liche Vermögen ihrer minderjährigen Kinder. 42. — b) Er 
ist kein unfähiger Testamentszeuge. 50. 
S. Gegenvormund. 
Vormundschaft. Die gesetzliche Vormundschaft der Mutter 
wird nicht stillschweigend abgelehnt. 193. 
Vortheilsgerechtigkeit, kann nicht angesprochen werden 
gegen die auf den Pflichttheil gesetzten Kinder. 204. 
Vorzugsrechte. Die des L. R. S. 2101. 
2103. gehen 
— 47. 
selbst den ältern Unterpfandsgläubigern vor. 44. 
Waarenfälschung. 
S. Fälschung. 
Wandelklage. Kurze Verjährung derselben. 92. 
Wasser. Der Richter muß die auf fließende Wasser bezüglichen 
Polizeivorschriften beobachten. 359. 
Wette. a) Zum Begriff derselben gehört ein festbestimmter 
Thatumstand, und eine festbestimmte Summe des Gewinns 
oder Verlustes. 476. — b) Sie ist nicht klagbar. 475. 
c) Verschiedenheit derselben vom Differenzienkauf. 476. 
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Max-Planck-Institut für
	        
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