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Nichtigkeit eines mittelinstanzlichen Urtheils, wegen eines in den
Entscheidungsgründen angeblich enthaltenen falschen Rechtssatzes.
Ob es eine Beschwerde über verletzte Vorschrift des Verfahrens
begründe, wenn von der zweiten Instanz, vor dem Endurtheile, nicht
auf bessern Beweis interloquirt wurde? — Von der nützlichen Ge¬
schäftsführung. Daneben von dem Begriffe eines allgemeinen Ver¬
gleichs nach L. R. E. 2057. und von der Zulässigkeit eines neuen
Beweises in dritter Instanz. — Zulässigkeit einer Streitverkündung.
Zwei Besitzklagen, welche seit Einführung des neuen Proceßrechts
beim Oberhofgerichte vorkamen. — Wirkungen der Einkindschaft, wenn
bei Auflößung der Ehe, für welche sie errichtet ward, nur zugebrachte
Kinder des einen Chetheils, und keine Kinder aus der letzten Ehe
vorhanden sind. S. 363 — 396.
Zuläßigkeit des Beweißes eines Formfehlrers in einem öffent¬
lichen Testamente, durch die Testamentszeugen.
Einwerfung der
Schenkungen unter Lebenden in die Erbschaftsmasse, nach L. R.
Satz 845. Minderung einer solchen Schenkung wegen verletzten
Pflichttheils.
Befugniß der Minderjährigen über ihr Vermogen
durch Schenkungen unter den Lebenden und durch letzten Willen zu
disponiren. L. R. Sätze 903. 904.
Anscheinender Widerspruch
zwischen dem L. R. Satz 676. und einer Polizeiverordnung der
Stadt Freiburg, und daraus entstandener Streit darüber, ob die Sache
vor die Polizei oder die richterliche Behörde gehöre. S. 451—466,
II. Entscheidungen unter der Herrschaft des ältern
Proceßverfahrens.
Compensation einer Schuldforderung.
Befugniß des Richters
zu einer Abänderung an der Formel des deferirten Eides,
Competenz der Badischen Gerichte in einem Rechtsstreite über
die Stammguts=Eigenschaft.
Erbanfälle des Vermögens der
Vermißten und Verschollenen. — Beweislast bei der Negatorienklage,
wenn der Beklagte im Besitze ist.
Gesetzliches Unterpfands=
recht der Kinder an dem Vermögen ihres Vaters während dem
Nießbrauche desselben. — Ist der Vormund als ein ungültiger
Testamentszeuge unter dem Verbote des L. R. Satzes 975, be¬
griffen? und gibt eine von der Parthie in den vordern Jnstanzen
nicht gerügte, aber demnächst nachgetragene, oder von dem Richter
aufgefundene Verwandtschaft des Testamentszeugen, einen Nichtig¬
keitsgrund des letzten Willens ab? S. 23
54.
Förmlichkeiten und Fristen bei dem Ehescheidungsverfahren auf
wechselseitige Einwilligung.
Ist die schriftliche Abfassung eines
Vergleichs, und die doppelte Ausfertigung der darüber errichteten
Privaturkunde zu dessen Rechtsgültigkeit erforderlich?
Kann
ein im ersten Gant für mundtodt Erklärter, gültiger Testaments=
zeuge seyn:
Können Verzugszinsen mittelst einer besondern
Klage nachgefordert werden, wenn die Hauptschuld bereits bezahlt,
und darüber ohne Vorbehalt quittirt ist?
Wirkungen einer
über das ehemännliche Vermögen ausgebrochenen Gant auf frühere
Cheverträge. S. 125 -
150.
Kann ein Theil der Miterben auf die öffentliche Versteigerung
derjenigen Güterstücke, welche andern Miterben im Stücke ver¬
macht sind, zur Regulirung ihres Pflichttheils dringen?
Ob
die Trunkenheit einen gültigen Rechtsgrund zur Annullirung eines
Vertrags abgibt? S. 199
212.
Max-Planck-Institut für