Inhalt.
I. Gegenstände des neuen Proceßverfahrens, und Ent¬
scheidungen unter dessen Herrschaft.
Anwendung des §. 1178. der Proceßordnung bei Versäumungs¬
Kann der Geschlechtsbeistand in Processen seiner
Erkenntnissen.
Pflegbefohlenen eine Vollmacht auf sich selbst als Sachwalter aus¬
Klage auf Schutz im Besitze einer Schaafweide=Gerecht=
stellen.
same, nach §. 747. der Proceßordnung und L. R. Satz 691.
Besitzklage wegen Störung in einer Schaafweidegerechtigkeit, welche
Klage auf die ausschließende Ausübung dieser Dienstbarkeit gerichtet
war. S. 1 — 24.
Verzinsung des rückständigen Kaufschillings nach L. R. Satz
Das Retentionsrecht des Satzes 1685. befreit nicht von
1652.
der Verzinsung des Kaufschillings, wenn der Käufer im Bezuge der
Sind Steuern eine solche auf
Früchte vom Kauföbjecte war.
dem Gute haftende Grundlast, daß sie von jedem Besitzer des Guts
erhoben werden können? Und worin besteht das Vorzugsrecht der
Von derje¬
Steuern auf liegende Haabe, nach L. R. Satz 2104.
nigen Entwährung, welche eine Klage auf Entschädigung oder Auf¬
Eine eventuelle Beschwerde
hebung des Kaufvertrags begründet.
über die verletzte Form des §. 1214. der Proceßordnung findet da
nicht statt, wo in der Hauptsache die Oberappellation ergriffen, und
diese Beschwerde darin zugleich mit angebracht ist. — Berechtigung
des Adcitaten, einer der Hauptparthieen einen Eid zu deferiren,
und rechtliche Folgen, die ein von einer Hauptparthie abgeschworner
Kann bei Berechnung der
Eid für den Adcitaten haben kann. —
Oberappellations=Summe das Wahlrecht des L. R. Satzes 2168. in
Wann hört das gesetzliche Pfandrecht
Anschlag gebracht werden. —
auf die Güter des überlebenden Ehegatten, als gesetzlichen Vor¬
Ist zu den
mundes seiner Kinder, auf, nach L. R. Satz 395.?
Erfordernissen des L. R. Satzes 2123., um ein richterliches Unter¬
pfand zu erlangen, die Anerkennung der einzelnen Schuldurkunde
zu rechnen, oder genügt dazu ein allgemeines Anerkenntniß der
Richtigkeit der Schuld? S. 92 —
134.
Kann der Besitz von Besoldungsstücken die Meinung eines Eigen¬
thums begründen, und steht einem solchen Nutznießer eine Besitzklage
Freiwilliges Geständ¬
zu, nach §. 750. der neuen Proceßordnung? —
niß des Beischlafes, wodurch die Vaterschaft hergestellt werden soll,
194.
nach L. R. Zusatz 340 a. S. 187
Max-Planck-Institut für