Full text: Jahrbücher des Großherzoglich Badischen Oberhofgerichts (N.F. Jg. 2 = Jg. 9. 1834 (1835))

Inhalt. 
I. Gegenstände des neuen Proceßverfahrens, und Ent¬ 
scheidungen unter dessen Herrschaft. 
Anwendung des §. 1178. der Proceßordnung bei Versäumungs¬ 
Kann der Geschlechtsbeistand in Processen seiner 
Erkenntnissen. 
Pflegbefohlenen eine Vollmacht auf sich selbst als Sachwalter aus¬ 
Klage auf Schutz im Besitze einer Schaafweide=Gerecht= 
stellen. 
same, nach §. 747. der Proceßordnung und L. R. Satz 691. 
Besitzklage wegen Störung in einer Schaafweidegerechtigkeit, welche 
Klage auf die ausschließende Ausübung dieser Dienstbarkeit gerichtet 
war. S. 1 — 24. 
Verzinsung des rückständigen Kaufschillings nach L. R. Satz 
Das Retentionsrecht des Satzes 1685. befreit nicht von 
1652. 
der Verzinsung des Kaufschillings, wenn der Käufer im Bezuge der 
Sind Steuern eine solche auf 
Früchte vom Kauföbjecte war. 
dem Gute haftende Grundlast, daß sie von jedem Besitzer des Guts 
erhoben werden können? Und worin besteht das Vorzugsrecht der 
Von derje¬ 
Steuern auf liegende Haabe, nach L. R. Satz 2104. 
nigen Entwährung, welche eine Klage auf Entschädigung oder Auf¬ 
Eine eventuelle Beschwerde 
hebung des Kaufvertrags begründet. 
über die verletzte Form des §. 1214. der Proceßordnung findet da 
nicht statt, wo in der Hauptsache die Oberappellation ergriffen, und 
diese Beschwerde darin zugleich mit angebracht ist. — Berechtigung 
des Adcitaten, einer der Hauptparthieen einen Eid zu deferiren, 
und rechtliche Folgen, die ein von einer Hauptparthie abgeschworner 
Kann bei Berechnung der 
Eid für den Adcitaten haben kann. — 
Oberappellations=Summe das Wahlrecht des L. R. Satzes 2168. in 
Wann hört das gesetzliche Pfandrecht 
Anschlag gebracht werden. — 
auf die Güter des überlebenden Ehegatten, als gesetzlichen Vor¬ 
Ist zu den 
mundes seiner Kinder, auf, nach L. R. Satz 395.? 
Erfordernissen des L. R. Satzes 2123., um ein richterliches Unter¬ 
pfand zu erlangen, die Anerkennung der einzelnen Schuldurkunde 
zu rechnen, oder genügt dazu ein allgemeines Anerkenntniß der 
Richtigkeit der Schuld? S. 92 — 
134. 
Kann der Besitz von Besoldungsstücken die Meinung eines Eigen¬ 
thums begründen, und steht einem solchen Nutznießer eine Besitzklage 
Freiwilliges Geständ¬ 
zu, nach §. 750. der neuen Proceßordnung? — 
niß des Beischlafes, wodurch die Vaterschaft hergestellt werden soll, 
194. 
nach L. R. Zusatz 340 a. S. 187 
Max-Planck-Institut für
	        
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