Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 5, H. 1 = Jg. 1821, Jan. - März (1821))

darmerie angestellt gewesenen Offiziere keine Ansprüche auf 
die Bewilligung von Sterbe=Quartalen zugestanden werden 
können, weil es an gesetzlichen Bestimmungen fehlt, 
wo= 
durch dergleichen Ansprüche begründet werden könnten. 
Berlin, den 16. Januar 1821. 
Der Minister des 
Innern. 
v. Schuckmann. 
3. 
Reseript der Königl. Ministerien an die Königl. Re¬ 
gierung zu Aachen, die Auszahlung der Gehälter an 
die nicht in kollegialischen Verhältnissen stehenden Be¬ 
amten in monatlichen Raten betreffend. 
Der von der Königl. Regierung in dem Berichte vom 
23. December v. J. erneuerte Antrag, wegen Auszahlung 
der Gehälter an die nicht in kollegialischen Verhältnissen 
stehenden Beamten in Sextal-Raten von zwei zu zwei Mo¬ 
naten pränumerando, können die unterzeichneten Ministerien 
nicht genehmigen, weil durch eine solche Pränumeration die 
Absicht der Allerhöchsten Kabinets=Ordre vom 27. April 
1816., den Hinterbliebenen die Besoldung für einen 
Monat als Unterstützung zuzuwenden, vereitelt wird, wenn 
auch sonst die Staatskasse dabei keinen Nachtheil hat. Es 
muß daher bei der jetzigen Art der Zahlung, nämlich mo= 
natlich postnumerando, verbleiben; allenfalls wollen jedoch 
die Ministerien, des leichteren Abschlusses wegen, nachge= 
ben, daß die Zahlung der gedachten Gehälter monatlich 
pränumerando geschehe, und wird solches der Königl. Re= 
gierung lediglich überlassen. 
Berlin, den 13. Februar 1821. 
Mtnisterium der Geistl. Ministerium des Ministerium der 
rc. Angelegenheiten. 
Innern. 
Finanzen. 
v. Altenstein. v. Schuckmann. 
v. Klewitz. 
A 2 
Max-Planck-Institut für
	        
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