Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 3, H. 3 = Jg. 1819, Jul. - Sept. (1819))

669 
II. 
National 
Industrie. 
A. 
Ackerbau. 
18. 
Publikandum der Königl. General=Commissionrc. in 
Pommern, die Beseitigung der Streitigkeiten über 
Besitzverhältnisse bei den Regulirungen betreffend. 
Die bedeutendsten Regulirungen werden häufig durch 
Streitigkeiten über den Eigenthums=Anspruch eines 
bäuerlichen Wirthes, oder über die Pertinenzien eines 
oder einiger Höfe aufgehalten. Es ist hart, daß eine 
ganze Gemeinde auf den Genuß des Eigenthums war= 
ten soll, während über die Besitzverhältnisse Einzelner 
gestritten wird, und eben so wird der Gutsherr in den 
benbsichtigten Einrichtungen durch dergleichen Streitig= 
keiten gehindert. Die Verordnung vom 20. Juni 1817. 
hat für solche Fälle §. 104 und 105. §. 131 und 132. 
genügende Vorschriften gegeben, welche aber von den 
Herren Oekonomie=Commissarien nicht immer beobachtet 
sind; wir ertheilen denselben daher folgende besondere 
Vorschriften: 
Wenn die Gutsherrschaft einem oder einigen 
Bauern den Eigenthums=Anspruch streitig macht, so muß 
der Commissarius dahin wirken, daß entweder die Per= 
tinenzien dieser Höfe, mit Vorbehalt der Rechte des 
Gutsherrn, in der bäuerlichen Feldmark, oder außer al= 
ler Gemeinheit, besonders angewiesen werden. Wird 
hiernächst der Streit zu Gunsten der Herrschaft entschie= 
den, so dürfte dieselbe durch eine besondere Veräußerung 
dieses Hofes, sei es auf Erbpacht, oder durch Verkauf, 
einen größern Nutzen ziehen, als wenn die Realitäten 
Max-Planck-Institut für
	        
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