Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 19, H. 1 = Jg. 1835, Jan. - März (1835))

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Dergleichen Gegenstände sind: 
a. lebende, in besondern Haltern (Drebeln) ankom= 
mende Fische, 
b. frisches Obst. 
Solche Fahrzeuge müssen ohne allen Aufenthalt, 
selbst zur Nachtzeit, wenn das erforderliche Wasser vor= 
handen ist, auf ihr Verlangen durchgeschleuset werden. 
Hiernächst: 
Fahrzeuge, welche Gegenstände geladen haben, deren 
Verderben bei längerem Aufenthalte zu besorgen sein 
dürfte, als 
a. alle nicht sub 1. erwähnten frischen Lebensmittel, 
Butter, Oel, Gemüse rc. und außerdem 
b. alle leicht gährende, faulende oder im Sommer 
leicht leckende Gegenstände. 
Zu gleicher Zeit mit diesen Fahrzeugen, jedoch auch 
hier bei Konkurrenz mehrerer dergleichen Fahrzeuge nach 
der Zeit ihrer Ankunft, müssen 
Fahrzeuge, welche mit Pulver beladen sind, deren Auf¬ 
enthalt also überhaupt schädlich werden kann, durchge¬ 
schleuset werden. 
Indessen müssen für Fahrzeuge der sub Nr. 2. und 
3. bezeichneten Art, damit sie das Vorschleuse=Recht 
genießen können, allemal erst Vorschleuse=Pässe von 
den Kanal=Distrikts=Baubeamten nachgesucht, und von 
diesen, nach einer ihnen von der Regierung zu gebenden 
Instruktion, ertheilt werden. 
Nach diesen: 
4) Kähne, welche mit Effekten für die Königl. Hofhaltun= 
gen oder für öffentliche Rechnung befrachtet sind, wenn 
deren Führer Vorschleuse=Pässe der Regierung vorzeigen. 
Das Vorschleuse=Recht steht denjenigen Fahrzeugen, 
welche mit den sub 1. bis 4. bezeichneten Gegenständen 
beladen sind, nur dann zu, wenn dieselben wenigstens 
ein Drittheil der Ladung ausmachen. 
Hiernächst 
Königl. Baukähne und Kanalbefahrungs=Gefäße, wenn 
diese sich durch Vorschleuse=Pässe von Seiten der betref= 
fenden Kanal=Distrikts=Baubeamten ausweisen können. 
Endlich können Kähne vor einem vor ihnen liegenden 
Fahrzeuge vorschleusen, wenn dieses so schwer beladen 
ist, daß es nach der Beurtheilung des Schleusenmei= 
sters in der folgenden Kanalhaltung weder wegen Was= 
sermangels schwimmen, noch wegen Enge des Kanals, 
Max-Planck-Institut für 
2)
	        
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