Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 19, H. 1 = Jg. 1835, Jan. - März (1835))

104 
sitations-Berichte abzugeben ist. Wir hoffen, daß sowohl 
die Herren Superintendenten, als auch die ihnen unterge¬ 
ordneten Geistlichen und Schullehrer, auch in dieser Bezie¬ 
hung alles anwenden werden, was in ihren Kräften steht, 
die Würde des evangelischen Gottesdienstes in Ansehen zu 
erhalten, und seine Wirksamkeit zu befördern. 
Berlin, den 30. März 1835. 
Königl. Konsistorium der Provinz Brandenburg. 
78. 
Reskript des Königl. Ministeriums der Geistlichen, Un¬ 
terrichts= und Medizinal=Angelegenheiten, an die Königl. 
Regierung zu Potsdam, betreffend die unentgeldliche Aus¬ 
stellung von Geburtsscheinen für über sechzig Jahr alte 
Personen, behufs deren Befreiung von der Klassensteuer. 
Das Ministerium erwiedert der Königl. Regierung auf 
deren Anfrage in dem Bericht vom 8. d. M., daß es kei¬ 
nem Bedenken unterliegt, die Geburtsscheine für über sechzig 
Jahr alte Personen, behufs deren Befreiung von der Klas¬ 
sensteuer, von dem betreffenden Geistlichen unentgeldlich aus= 
stellen, und in jedem dieser Scheine bemerken zu lassen, daß 
derselbe nur für den genannten Zweck ausgefertigt worden 
sei. Es wird aber hinreichen, die Geistlichen durch Cirku¬ 
lar=Verfügung mit dieser Bestimmung bekannt zu machen. 
Berlin, den 19. Februar 1835. 
Ministerium der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinal¬ 
Angelegenheiten. 
Geistliche Abtheilung. 
Nicolovius. 
79. 
Allerhöchste Königl. Verordnung, mit der Kirchen=Ord= 
nung für die evangelischen Gemeinden der Provinz 
Westphalen und der Rheinprovinz. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden Kö¬ 
nig von Preußen rc. thun kund und fügen hiermit zu 
wissen, 
Max-Planck-Institut für
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer