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Erster Abschnitt.
Einheimische
G
setzgebung.
Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Reskript der Königl. Ministerien des Innern und der
Polizei, so wie der Finanzen, an die Königl. Regierung
zu Breslau, die unentgeldliche Aufnahme amtlicher Be¬
kanntmachungen anderer Behörden in die Amtsblätter
betreffend.
Der Königl. Regierung wird auf den Bericht vom 31. Juli e.
eröffnet, daß der Abdruck der damit eingereichten, hieneben zurück
erfolgenden Bekanntmachung der dortigen Provinzial-Steuer-Di¬
rektion vom 29. Juni c. und des Verzeichnisses der im Grenz¬
bezirke belegenen Ortschaften im dortigen Amtsblatte allerdings er¬
forderlich ist, und hat die Königl. Regierung für die baldigste In¬
sertion zu sorgen, wobei es jedoch zur Ersparung an Druckkosten
gereichen und wohl zulässig sein wird, die Namen der einzelnen
Ortschaften eines jeden Kreises nicht unter einander und jeden Na¬
men auf besonderer Zeile, sondern, wie solches auch im Amtsblatte
der Regierung zu Liegnitz geschehen ist, hintereinander weg und
event. mit kleineren Lettern abdrucken zu lassen.
Annalen. Heft III. 1836.
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Max-Planck-Institut für
euro