Volltext : Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 17, H. 1 = Jg. 1833, Jan. - März (1833))

Jn  Folge  dessen  ersuche  ich  daher  Ew.  Excellenz,  dem
Wunsche  des  Königl,  Kriegs=Ministeriums  gemäß,  dem  Königl. -
  General=Kommando  die  in  Rede  stehenden  Nachrichten -
  jedesmal  möglichst  bald  mitzutheilen.
Berlin,  den  18.  März  1833.
Der  Minister  des  Jnnern  und  der  Polizei.
v.  Brenn.
An
Königl.  Ober=Präsidium  |
das
der  Mark  Brandenburg.
Abschrift  vorstehenden  Erlasses  an  sämmtliche  übrige
Königl.  Ober=Präsidien  zur  gefälligen  Kenntnißnahme  und
zum  gleichmäßigen  Verfahren.
Berlin,  den  18.  März  1833.
Der  Minister  de  s
Innern  und  der  Polizei.
v.  Brenn.
2.
Verfügung  des  Königl.  Ober-Präsidiums  der  Provinz
Posen,  an  die  Königl.  Regierungen  zu  Posen  und  Bromberg, -
  die  Bezeichnung  Polnischer  Ortsnamen
betreffend.
20
Da  sich  bei  der  früheren  Bestimmung,  nach  welcher
auch  in  polnischen  Ausfertigungen  nur  die  deutschen  Namen
der  Orte  und  Kreise  gebraucht  werden  sollten,  erhebliche
Uebelstände  bemerklich  gemacht  haben,  so  ist  höheren  Orts
angeordnet  worden,  daß  bei  polnischen  Verhandlungen  und
Ausfertigungen  die  gebräuchlichen  polnischen  Ortsnamen
auch  ferner  beibehalten  werden  können,  daß  ihnen  aber  die
deutschen  Namen  in  einer  Klammer  beigefügt  werden  sollen.
Jn  deutschen  Verhandlungen  rc.  sollen  dagegen  auch  ferner
ausschließlich  die  deutschen  Benennungen  gebraucht  werden.
Eine  Königl.  rc.  Regierung  ersuche  ich  ganz  ergebenst,
sich  hiernach  gefälligst  zu  achten  und  auch  die  Unterbehörden
mit  der  deshalb  nöthigen  Anweisung  zu  versehen.
Berlin,  den  19.  Januar  1833.
Flottwell.
Max-Planck-Institut  für
            
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