Jn Folge dessen ersuche ich daher Ew. Excellenz, dem
Wunsche des Königl, Kriegs=Ministeriums gemäß, dem Königl. -
General=Kommando die in Rede stehenden Nachrichten -
jedesmal möglichst bald mitzutheilen.
Berlin, den 18. März 1833.
Der Minister des Jnnern und der Polizei.
v. Brenn.
An
Königl. Ober=Präsidium |
das
der Mark Brandenburg.
Abschrift vorstehenden Erlasses an sämmtliche übrige
Königl. Ober=Präsidien zur gefälligen Kenntnißnahme und
zum gleichmäßigen Verfahren.
Berlin, den 18. März 1833.
Der Minister de s
Innern und der Polizei.
v. Brenn.
2.
Verfügung des Königl. Ober-Präsidiums der Provinz
Posen, an die Königl. Regierungen zu Posen und Bromberg, -
die Bezeichnung Polnischer Ortsnamen
betreffend.
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Da sich bei der früheren Bestimmung, nach welcher
auch in polnischen Ausfertigungen nur die deutschen Namen
der Orte und Kreise gebraucht werden sollten, erhebliche
Uebelstände bemerklich gemacht haben, so ist höheren Orts
angeordnet worden, daß bei polnischen Verhandlungen und
Ausfertigungen die gebräuchlichen polnischen Ortsnamen
auch ferner beibehalten werden können, daß ihnen aber die
deutschen Namen in einer Klammer beigefügt werden sollen.
Jn deutschen Verhandlungen rc. sollen dagegen auch ferner
ausschließlich die deutschen Benennungen gebraucht werden.
Eine Königl. rc. Regierung ersuche ich ganz ergebenst,
sich hiernach gefälligst zu achten und auch die Unterbehörden
mit der deshalb nöthigen Anweisung zu versehen.
Berlin, den 19. Januar 1833.
Flottwell.
Max-Planck-Institut für