Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 13, H. 2 = Jg. 1829, Apr. - Jun. (1829))

295 
55. 
Schreiben der Königl. Ministerien der Geistlichen, Un= 
terrichts= und Medizinal=Angelegenheiten so wie des 
Innern, an das Königl. rc. Pupillen-Collegium, die 
Gültigkeit jüdischer ohne Trauungen geschlossener 
Ehen betreffend. 
Einem Königl. Pupillen-Collegium erwiedern wir er¬ 
gebenst auf das Schreiben vom 31. März c., daß, da 
zur bürgerlichen Gültigkeit einer Ehe unter Juden gar keine 
Trauung durch einen Rabbiner erforderlich ist, es auf die 
Ansichten des Rabbinats=Assessors N. von der Zulässigkeit 
der Eheverbindung zwischen der N. und dem N. nicht an= 
kommen kann, sobald diese Brautleute sich darüber hinweg¬ 
setzen wollen, daß ihre Verbindung nach jüdischen Religions¬ 
begriffen nicht zulässig ist. Der Obrigkeit genügt es, daß 
nach den Landesgesetzen kein Ehehinderniß obwalte, und daß 
die Ehe auf die in dem Allerhöchsten Edikte vom 11. März 
1812. §. 25. vorgeschriebene Weise abgeschlossen wird. 
Bei etwaniger Weigerung des N. N., die jüdischen 
Trauungs=Ceremonien zu verrichten, kann derselbe dazu, den 
Gesetzen seiner Religion entgegen, nicht angehalten werden 
Die Bekanntmachung in der Synagoge aber, welche gesetz= 
lich als Aufgebot gilt, darf der Vorstand der jüdischen Ge¬ 
meine dahingegen nicht versagen, indem dies kein gottes¬ 
dienstlicher, sondern ein wesentlich bürgerlicher Akt ist. 
Berlin, den 19. Mai 1829. 
Der Minister der Geistlichen, Un¬ Der Minister des Innern. 
terrichts= und Medizinal= | | 
v. Schuckmann. 
Angelegenheiten. 
v. Altenstein. 
o 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer