Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 13, H. 2 = Jg. 1829, Apr. - Jun. (1829))

269 
Es kommen jedoch Fälle vor, wo Orts-Obrigkeiten 
in einzelnen Städten und Dorfgemeinen die Wahlen in Land¬ 
tags=Angelegenheiten im Auftrage des Staats besorgen. 
Da diese Kommunal=Behörden verpflichtet sind, dem 
Landrathe den Erfolg der Orts-Wahlen anzuzeigen, mithin 
bei diesem Geschäft lediglich im Auftrage des Staats han¬ 
deln; so ist auch der hierdurch entstehenden Corresponden 
derselben mit dem Landrathe die Porto-Freiheit bewil¬ 
ligt worden. 
Die Absendung dieser Correspondenz wird aber im Ein¬ 
verständniß mit dem Königl. Ministerio des Innern nicht 
unter dem oben gedachten Rubro, sondern portopflichtig 
Statt finden. 
Sämmtliche Post-Anstalten werden daher mit der An¬ 
weisung hiervon in Kenntniß gesetzt, das für dergleichen Fälle 
von den Landräthen gezahlte Porto sofort unweigerlich zu 
restituiren, und in der Karte zu löschen, wenn die vor¬ 
schriftsmäßige Bescheinigung über den Inhalt der portofreien 
Sendung nach Maaßgabe der Circular=Verfügung vom 12. 
Oktober 1828. No. 32. §. 1. auf dem zurückzugebenden 
Original=Couvert, oder der vidimirten Abschrift desselben 
von Seiten des Empfängers ausgestellt worden ist. 
Zwangs=Deklarationen bei Sendungen von Zins=Coupons. 
10) Mit Bezug auf die, dem General=Circulare vom 
4. Novbr. 1828. beigefügte Uebersicht der Bestimmungen, 
wegen der Zwangs=Deklarationen bei den Fahrpost-Sen¬ 
dungen, wird den Post-Anstalten Folgendes eröffnet: 
1) unter den in jener Uebersicht sub 5. und 7. aufge= 
führten Zins=Coupons sind nur Coupons von Staats¬ 
Schuldscheinen zu verstehen, und sind hierbei in 
Absicht auf die anzuwendende Taxe (confer. Porto= 
Regulativ, §. 11. Litt. A.) drei verschiedene Arten 
zu unterscheiden, nämlich: 
a) fällige, ganz zahlbare Coupons, unmittel¬ 
bar vor dem Zahlungs=Termine oder nach dem¬ 
selben versandt, sind, weil sie nach der Bekannt¬ 
machung vom 30. März 1814. in allen Königl. 
Annalen. Hest 11. 1829. 
Vonage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer