Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 13, H. 2 = Jg. 1829, Apr. - Jun. (1829))

266 
D. 
Forst=Verwaltung. 
41. 
Rescript des Königl. Ministeriums des Jnnern und der 
Polizei an das Königl. Polizei-Präsidium hieselbst, die 
von Seiten der Königl. Forst=Akademie ertheilten 
Aufnahme=Scheine betreffend. | 
Der Ober=Forstrath Pfeil hierselbst hat, um einem 
schon bemerkten und leicht möglichen Mißbrauche der von 
Seiten der Königl. Forst=Akademie ertheilten Aufnahme¬ 
Scheine, welche dem Inhaber als Aufenthalts-Karte dienen, 
und bisher in der Dauer ihrer Gültigkeit nicht beschränkt 
gewesen sind, vorzubeugen, in einem von dem Herrn Finanz¬ 
Minister mir mitgetheilten Berichte den Vorschlag gemacht, 
die Einrichtung zu treffen, daß jene Aufnahme=Scheine künf¬ 
tig immer nur auf ein halbes Jahr lautend, ausgestellt 
werden, und eine längere Dauer ihrer Gültigkeit von der 
darauf von Seiten der Königl. Forst-Akademie zu bemer¬ 
kenden Erneuerung abhängig bleibe. 
Mit dem Bemerken, daß alle Fremde, welche sich hier 
aufhalten, um auf der Forst-Akademie zu studieren, auch 
selbst die zu derselben commandirten Fußjäger (die hier sta¬ 
tionirten Feldjäger im Corps zu Pferde allein ausgenommen), 
durch den Aufnahme=Schein sich ausweisen müssen, wird 
das Königl. Polizei=Präsidium nach dem Antrage des Ober= 
Forstraths Pfeil hierdurch beauftragt, von dieser aller¬ 
dings zweckmäßigen Einrichtung Kenntniß zu nehmen, auch 
Sich ein Schema der künftig zu ertheilenden Aufnahme¬ 
Scheine von der Königl. Forst=Akademie zu erbitten, und 
hiernach die betreffenden Beamten mit Anweisung zu versehen. 
Berlin, den 7. April 1829. 
Der Minister des Innern und der Polizei. 
v. Schuckmann. 
Vonage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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