Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 13, H. 2 = Jg. 1829, Apr. - Jun. (1829))

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daß sie bei Veräußerungen außer der Familie, nur 
Ausländern, die in den Preuß. Landen noch kein eige¬ 
nes Feuer und Heerd gehabt haben, überlassen werden 
dürfen 
ohne eine höhere Abgabe, als das für Veräußerungsfälle 
ursprünglich bestimmte Laudemium zu fordern, aufzuheben 
geruht. 
Die Königl. Regierung hat von nun an bei vorkom¬ 
menden Fällen nach dieser Allerhöchsten Bestimmung zu ver¬ 
fahren. 
Berlin, den 29. Juni 1829. 
Finanz=Ministerium. 
General=Verwaltung für Domainen und Forsten. 
Keßler. 
32. 
Circular=Rescript des Königl. Finanz=Ministeriums an 
sämmtliche Königl. Regierungen, die von den Gerichten 
zu bescheinigenden Besitzveränderungen von laudemial- 
pflichtigen Erbzins- oder Erbpachtsgrundstücken 
betreffend. 
Ueber die von den Gerichten zu bescheinigenden Besitz= 
veränderungen von laudemialpflichtigen Erbzins- oder Erb¬ 
pachtsgrundstücken, sind in mehreren Regierungs-Bezirken 
Differenzen entstanden. 
Der Herr Justiz=Minister hat hierauf, auf Veranlas= 
sung des Finanz=Ministeriums, an die Gerichte unterm 16. 
v. M. abschriftlich umstehende Verfügung*) erlassen, wel¬ 
che die Königl. Regierung zur Nachricht und Achtung empfängt. 
Berlin, den 26. April 1829. 
Finanz=Ministerium. 
General=Verwaltung für Domainen und Forsten. 
Keßler. 
*) Im 1sten Hefte, S. 26 schon abgedruckt. 
Vonage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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