Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 13, H. 2 = Jg. 1829, Apr. - Jun. (1829))

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ob nicht die in den Landwehr-Bezirken befindlichen 
Kavallerie=Mannschaften, welche zur Augmentation ih¬ 
rer Regimenter mit 16 Mann eingestellt, und nach 
einjähriger Dienstzeit auf zwei Jahre beurlaubt wor¬ 
den sind, während der Urlaubszeit und bis dahin, daß 
sie zur Kriegs=Reserve übergehen, hinsichtlich der Land¬ 
wehr=Uebungen als Kriegsreserve-Mannschaften behan¬ 
delt, und dazu herangezogen werden können? 
haben sich die Ministerien des Innern und des Krieges 
dahin vereinigt, daß die gedachten Kavallerie-Mannschaften 
während ihrer Urlaubszeit nicht nur zu sämmtlichen Land¬ 
wehrübungen, sowohl den größeren, als den kleineren Ue¬ 
bungen im Jnnern der Bezirke, und zu den Kontroll=Ver= 
sammlungen heranzuziehen, sondern auch in jedem Jahre zur 
großen Landwehrübung einzuberufen, dieselben mithin erst nach 
ihrem Uebergange zur Kriegs-Reserve hinsichtlich der gro¬ 
ßen Landtoehrübungen mit den dazu einkommenden Kriegs¬ 
reserve= und Landwehr=Mannschaften alterniren sollen. 
Der Herr Kriegs=Minister hat demgemäß seiner Seits 
das Erforderliche an die oberen Provinzial=Militair=Behör¬ 
den zur weiteren Anweisung der Landwehr=Behörden verfügt. 
Die Königl. Regierung wird von dieser Anordnung zu 
Ihrer Nachricht hiermit ebenfalls in Kenntniß gesetzt. 
Berlin, den 19. April 1829. 
Ministerium des Innern." Erste Abtheilung. 
Köhler. 
143. 
Circular=Rescript des Königl. Ministeriums des Jnnern 
an sämmtliche Königl. Regierungen rc. das Verfahren 
gegen ausgetretene Militairpflichtige anderer Regierungs¬ 
Bezirke betreffend. 
Nach einer Anzeige der Regierung zu Erfurt ist der 
aus Mühlhausen in Thüringen gebürtige Kammmachergeselle, 
Namens N. N., welcher im Jahre 1825. von der Kreis¬ 
Votage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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