Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 13, H. 2 = Jg. 1829, Apr. - Jun. (1829))

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141. 
Circular=Rescript des Königl. Ministeriums des Jnnern 
an sämmtliche Königl. Regierungen, betr. das Verfah¬ 
ren rücksichtlich der beim Ersatzgeschäft als halbinvalide 
befundenen Militairpflichtigen, und die denselben 
zu ertheilenden Entlassungsscheine. 
Es ist zur Kenntniß des Ministeriums des Innern 
gekommen, daß in mehreren Regierungs-Bezirken ein ver¬ 
schiedenes Verfahren hinsichtlich der beim Ersatzgeschäft halb¬ 
invalide befundenen militairpflichtigen Individuen, namentlich 
in Beziehung auf die denselben von den Ersatz-Behörden 
zu ertheilenden Entlassungsscheine, statt findet. 
Durch jene Atteste werden nämlich in mehreren Regie¬ 
rungs=Departements die Halb=Jnvaliden, der Bestimmung 
des §. 50. der Jnstruktion vom 13. April 1825. gemäß, 
der Landwehr zweiten Aufgebots oder dem Train überwie¬ 
sen und zugleich verpflichtet, sich bei vorkommenden Woh¬ 
nungs=Veränderungen bei dem Landwehr-Bezirks-Feldwebel 
zu melden. 
Von einer Provinzial-Behörde ist nun ein Zweifel dar¬ 
über erhoben worden, ob nicht aus jener Ueberweisung eine 
förmliche Rekrutirung des zweiten Aufgebots der Landwehr 
herzuleiten sein, und durch selbige nicht zugleich die gesetzli¬ 
che Reihefolge zum Militairdienst alterirt werden dürfte? 
Bei der Aufstellung der Bestimmung des gedachten 
Paragraphen ist aber keinesweges die Absicht dahin gegan¬ 
gen, von der im Allgemeinen festgesetzten Reihefolge zum 
Eintritt in den Dienst hinsichts der Halb-Invaliden abzu¬ 
weichen, und das zweite Aufgebot der Landwehr vorzugs¬ 
weise durch Halb=Invalide zu kompletiren, während vielleicht 
gesunde Leute, welche vor ihnen rangiren, zurückgestellt blieben. 
Die zum Felddienst nicht brauchbar befundenen Ersatz¬ 
pflichtigen sollen blos der Landwehr zweiten Aufgebots zur 
Disposition überwiesen, mithin künftig, wenn das zweite 
Aufgeböt formirt werden mögte, eingestellt werden können. 
Volage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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