Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 13, H. 2 = Jg. 1829, Apr. - Jun. (1829))

414 
Militair-Behörden mit der gedachten Bestimmung bekannt 
gemacht. 
Berlin, den 7. April 1829. 
Erste Abtheilung. 
Ministerium des Innern. 
Köhler. 
139. 
Circular=Rescript des Königl. Ministeriums des Jnnern 
an sämmtliche Königl. Regierungen, betreffend die Ein¬ 
stellung junger Militairpflichtiger, welche Kurzsich¬ 
tigkeit vorgeben. 
Se. Majestät der König haben aus Veranlassung ei= 
nes Immediat-Geschäftsberichts des kommandirenden Ge¬ 
nerals des 7ten Armee=Corps, Herrn General=Lieutenants 
von Horn, wonach der Gebrauch der Brillen unter den 
jungen Leuten in dem Bereiche jenes Armee-Corps über¬ 
hand nimmt, so daß die Vermuthung obwaltet, daß selbige 
sich absichtlich kurzsichtig machen wollen, um dadurch dem 
Militairdienste zu entgehen, mittelst Allerhöchster Kabinets¬ 
Ordre vom 6. d. M. zu bestimmen geruht, daß dergleichen 
Leute, wenn sie sonst von den Departements-Kommissionen 
als dienstfähig anerkannt worden, ungeachtet ihrer Kurzsich¬ 
tigkeit den Truppen überwiesen, und in das zweite Glied 
eingestellt werden sollen. 
Die Königl. Regierung wird von dieser Allerhöchsten 
Bestimmung in Kenntniß gesetzt, um danach die Civil-Mit¬ 
glieder der Ersatz- und Prüfungs-Kommissionen zu instruiren. 
Seitens des Herrn Kriegs=Ministers ist an die Kö¬ 
nigl. General-Kommandos das Erforderliche, wegen gleich¬ 
mäßiger Instruirung der Militair-Mitglieder der gedachten 
Kommissionen, erlassen worden. 
Berlin, den 28. Juni 1829. 
Der Minister des Jnnern. 
v. Schuckmann. 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer