414
Militair-Behörden mit der gedachten Bestimmung bekannt
gemacht.
Berlin, den 7. April 1829.
Erste Abtheilung.
Ministerium des Innern.
Köhler.
139.
Circular=Rescript des Königl. Ministeriums des Jnnern
an sämmtliche Königl. Regierungen, betreffend die Ein¬
stellung junger Militairpflichtiger, welche Kurzsich¬
tigkeit vorgeben.
Se. Majestät der König haben aus Veranlassung ei=
nes Immediat-Geschäftsberichts des kommandirenden Ge¬
nerals des 7ten Armee=Corps, Herrn General=Lieutenants
von Horn, wonach der Gebrauch der Brillen unter den
jungen Leuten in dem Bereiche jenes Armee-Corps über¬
hand nimmt, so daß die Vermuthung obwaltet, daß selbige
sich absichtlich kurzsichtig machen wollen, um dadurch dem
Militairdienste zu entgehen, mittelst Allerhöchster Kabinets¬
Ordre vom 6. d. M. zu bestimmen geruht, daß dergleichen
Leute, wenn sie sonst von den Departements-Kommissionen
als dienstfähig anerkannt worden, ungeachtet ihrer Kurzsich¬
tigkeit den Truppen überwiesen, und in das zweite Glied
eingestellt werden sollen.
Die Königl. Regierung wird von dieser Allerhöchsten
Bestimmung in Kenntniß gesetzt, um danach die Civil-Mit¬
glieder der Ersatz- und Prüfungs-Kommissionen zu instruiren.
Seitens des Herrn Kriegs=Ministers ist an die Kö¬
nigl. General-Kommandos das Erforderliche, wegen gleich¬
mäßiger Instruirung der Militair-Mitglieder der gedachten
Kommissionen, erlassen worden.
Berlin, den 28. Juni 1829.
Der Minister des Jnnern.
v. Schuckmann.
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin