Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 13, H. 2 = Jg. 1829, Apr. - Jun. (1829))

352 
tragt, darauf zu halten, daß die Heimathscheine überall nur 
in dieser Form ausgefertigt werden. 
Berlin, den 17. Juni 1829. 
Ministerium des Innern. Ministerium der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
Erste Abtheilung. 
v. Schönberg. 
Köhler. 
Formulare des Heimathscheins. 
In Gemäßheit der zwischen der Königl. Preußischen 
und Königl. Französischen Regierung bestehenden Verein= 
barung vom 9. Juli 1827. erklärt sich (inser. die Firma der 
den Heimathschein ertheilenden Behörde) hierdurch bereit: 
den N. N. bei seiner Rückkehr aus Frankreich zu allen 
Zeiten an seinem bisherigen Aufenthalts Orte unbedingt 
wieder auf= und anzunehmen. 
den 
ten 
E. 
Sicherheits-Polizei. 
92. 
Extrakt aus dem Rescripte des Königl. Ministeriums 
des Jnnern an die Königl. Regierung in Marienwerder, 
die Uebergabe von Arrestaten an die Polizei-Behörden 
von Seiten der Gerichts=Behörden betreffend. 
Uebrigens wird Ihr noch bemerklich gemacht, daß den 
Gerichten auch nicht die Befugniß eingeräumt werden kann 
mit der Uebergabe von Arrestaten an die Polizei-Behörden 
ohne Weiteres und ohne vorher mit denselben sich einver¬ 
standen zu haben, vorzugehen. 
Berlin, den 27. Juni 1829. 
Ministerium des Innern. 
Erste Abtheilung. 
Köhler. 
Vorlage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer