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Dismembrationen, (Fortf.
Abgaben und Lasten bei dens. III. 651. — Verwandlung der
Laudemial=Abgaben in Geldrenten bei dens. I. 31.
bäuerlicher -
Grundstücke, Justifizirung der Zinsablösungen in Folge
ders. IV. 895. f.
Distrikts-Kommissarien, in der Provinz Posen, Dienstanweisung
für dies. v. 21. Okt. 1837. — III. 718—725.
Instruktion
für dies. in Polizei=Kontrav. und Straf=Sachen, v. 21. Okt.
1837. — III. 739 —741. — Verhältnisse der Landräthe zu
dens. III. 725—727. — desgl. der Magisträte. III. 719. f.—
Beiträge der Ritterschaft zu den Büreaukosten ders. III. 846.
erhalten ein Freiexempl. des Amtsblattes. IV. 873.
Disziplinar=Geldstrafen, gegen Beamte, deren Einziehung zur
Dienst=Strafkasse der Regierungen. I. 11.
Disziplinar=Untersuchungen gegen Beamte, Verfahren bei
dens. II. 294. 295.
mit deren Führung können auch Justizbehörden -
beauftragt werden. I. 7.
gegen Beamte, wegen -
Ehrenkränkungen im Amte. I. 8.
deren Führung ge= |
gen Elementar=Schullehrer. II. 415.— s. auch Aggravations¬Rechtsmittel, -
desgl. Ehrenkränkungen.
Divisions=Prediger, siehe Geistliche.
Domainen (und Domainen=Parzelen), innerhalb der Städte oder in
deren Nähe belegen, deren Mitverwaltung Seitens der Magisträte. -
II. 456.
in der Provinz Sachsen, deren Verhältnisse -
bei dem Ausscheiden aus dem Gemeindeverbande. II. 458.
Domainen=Bauten, Anwendung der Dorn'schen Bedachungs=Methode -
bei dens. II. 314.
Domainen=Einsassen, weideberechtigte in Königl. Forsten, deren
Berücksichtigung bei Forst=Wiederkulturen. II. 335.
Domainen=Fiskus, Verfahren mit den von dems. wegen rückständiger -
Abgaben erstandenen zinspflichtigen, demnächst aber wieder -
zum Verkauf oder zur Vererbpachtung gestellten Grundstücken. -
IV. 892.—
Wahrnehmung der Rechte desselben durch
die Domainenpächter. IV. 893.
Domainen=Pächter, deren Verhältnisse zu dem Domainen-Fiskus,
bei Wahrnehmung der Rechte des letztern. IV. 893.
Führung -
der Rendantur reservirter Domainengefälle durch dies.
und deren Gehülfen. IV. 894. — entlassene, dürfen zu neuen
öffentl. Verpachtungen nicht zugelassen werden. I. 29.
Domainen=Rentbeamte, dürfen sich mit ihren Amtseingesessenen
u. Zinspflichtigen in keine Kaufgeschäfte einlassen. IV. 891.
Ankauf von Grundstücken Seitens ders. von den Einsassen ihres -
Verwaltungsbezirks. I. 28. -in -
wie fern sie Grundstücke -
im Wege der Subhastation erwerben können. IV. 891.
Domainen=Veräußerungsgelder, Zinszahlung von dens. bis
zur Abführung ders. l. 32. —Gold= u. Silberzahlungen bei
dens. IV. 889.
Domainen=Verwaltung, Anstellungen in ders. auf Probedienst.
I. 2.
Domanial=Abgaben, (Gefälle, Leistungen und Gerechtsame), rückständige, -
deren Deckung durch Subhastation zinspflichtiger
Grundstücke. IV. 892. — Anordnungen für deren Ablösung.
II. 315. f. — V. 888-890. — Gold- und Silberzahlungen
bei dens. IV. 889. — von bäuerlichen und andern ländlichen
Max-Planck-Institut für