Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 7, H. 4 = Jg. 1823, Oct. - Dec. (1823))

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solut erlassen ist, und dagegen der Rekurs an die Ge¬ 
richte ergriffen wird, die Entscheidung jedesmal vor 
die unterzeichnete Stelle gehört. 
Arnsberg, den 3. Januar 1824. 
Königl. Preußisches Hofgericht. 
C. 
Forst= und Jagd=Verwaltung. 
35. 
Publikandum der Königl. Regierung zu Bromberg, 
die Unterhaltungskosten der Forst-Dienstgebäude 
betreffend. 
Mittelst Rescripts vom 28. Oktober d. J. hat das Kö¬ 
nigl. Finanz=Ministerium wegen der kleinern Reparaturen 
an den Forst=Dienstwohnungen bestimmt, daß die Forst¬ 
Schutz=Officianten oder Unter=Forstbedienten die bisher üb¬ 
lich gewesene theilweise Unterhaltung der Strohdächer und 
die kleineren Reparaturen an Fensterscheiben, Fenster und 
Thürbeschlägen, Umsetzen der Oefen und Ausweißen der 
Stuben, die Waldwärter aber nur die nicht über 1Rthlr. 
betragenden Reparaturen auf eigene Kosten zu bewirken 
haben. 
Die Forstbedienten und Bau-Inspektoren haben sich 
hiernach genau zu achten, und letztere werden ausdrücklich 
angewiesen, keine dergleichen Reparaturen zu veranschlagen. 
Bromberg, den 16. December 1823. 
Königl. Preuß. Regierung. II. Abth. 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschichte —2—
	        
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