Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 7, H. 4 = Jg. 1823, Oct. - Dec. (1823))

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Ausschreiben der Königl. Großbritannisch=Hannöverschen 
Land=Drostei zu Stade an alle Obrigkeiten ihres Bezirks, 
die Abschaffung der trockenen Zäune in den Dörfern 
betreffend. 
In der Verordnung der vormaligen Regierung zu Stade vom 
23. November 1755, wegen Verhütung der Feuerschäden auf dem 
Lande, ist bereits enthalten, 
daß auf der Geest, anstatt der trockenen, zwischen den Häu¬ 
sern befindlichen Zäune, Gräben gezogen und die Erd=Auf= 
würfe mit lebendigen Hecken bepflanzt werden sollen. 
Auch ist unterm 6. Februar 1778 den Obrizkeiten anderweit zur 
Pflicht gemacht, dahin zu sehen, 
daß aller Orten, wo es thunlich, die Abschaffung der schädli¬ 
chen trockenen Zäune nicht nur zwischen den Häusern, sondern 
auch überall in den Dörfern und die Anpflanzung lebendige 
Hecken nach Möglichkeit beschleunigt werde. 
Gleichwohl sind in vielen Ortschaften noch fortdauernd trockene 
Zäune zu finden, und wenn auch hin und wieder die Aufführung 
von Erdwällen oder von steinernen Befriedigungen wegen Be= 
schränktheit des Raumes oder Stein-Materials mit Schwierigkei¬ 
ten, welche nicht sofort zu überwinden sind, verknüpft sein, auch 
die Anziehung lebendiger Hecken nicht überall thunlich sein mag; so 
wird doch die Abschaffung der trockenen und feuergefährlichen Zäune 
und deren Ersetzung durch angemessenere Befriedigungsarten in den 
mehrsten Fällen bei mehrerer diesem Gegenstande zu widmenden 
Sorgfalt leicht zu erreichen sein; und nehmen Wir daher keinen 
Anstand, solchen hiedurch anderweit der besonderen Aufmerksamkeit 
aller Obrigkeiten zu empfehlen, in deren Bezirk dergleichen trockene 
Zäune noch vorhanden sind. 
Stade, den 27. Januar 1824. 
Königliche Großbritannisch=Hannbversche Land=Drostei. 
v. Marschalck. 
Berichtigung: 
Seite 880 Zeile 7 von unten lies: Fässer=Maaß statt: Scheffel=Maaß. 
Seite 969 Zeile 16 von oben lies: zugegangene statt: zugezogenen. 
Gedruckt bei Friedrich Späthen. 
Max-Planck-Institut für
	        
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