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Ausschreiben der Königl. Großbritannisch=Hannöverschen
Land=Drostei zu Stade an alle Obrigkeiten ihres Bezirks,
die Abschaffung der trockenen Zäune in den Dörfern
betreffend.
In der Verordnung der vormaligen Regierung zu Stade vom
23. November 1755, wegen Verhütung der Feuerschäden auf dem
Lande, ist bereits enthalten,
daß auf der Geest, anstatt der trockenen, zwischen den Häu¬
sern befindlichen Zäune, Gräben gezogen und die Erd=Auf=
würfe mit lebendigen Hecken bepflanzt werden sollen.
Auch ist unterm 6. Februar 1778 den Obrizkeiten anderweit zur
Pflicht gemacht, dahin zu sehen,
daß aller Orten, wo es thunlich, die Abschaffung der schädli¬
chen trockenen Zäune nicht nur zwischen den Häusern, sondern
auch überall in den Dörfern und die Anpflanzung lebendige
Hecken nach Möglichkeit beschleunigt werde.
Gleichwohl sind in vielen Ortschaften noch fortdauernd trockene
Zäune zu finden, und wenn auch hin und wieder die Aufführung
von Erdwällen oder von steinernen Befriedigungen wegen Be=
schränktheit des Raumes oder Stein-Materials mit Schwierigkei¬
ten, welche nicht sofort zu überwinden sind, verknüpft sein, auch
die Anziehung lebendiger Hecken nicht überall thunlich sein mag; so
wird doch die Abschaffung der trockenen und feuergefährlichen Zäune
und deren Ersetzung durch angemessenere Befriedigungsarten in den
mehrsten Fällen bei mehrerer diesem Gegenstande zu widmenden
Sorgfalt leicht zu erreichen sein; und nehmen Wir daher keinen
Anstand, solchen hiedurch anderweit der besonderen Aufmerksamkeit
aller Obrigkeiten zu empfehlen, in deren Bezirk dergleichen trockene
Zäune noch vorhanden sind.
Stade, den 27. Januar 1824.
Königliche Großbritannisch=Hannbversche Land=Drostei.
v. Marschalck.
Berichtigung:
Seite 880 Zeile 7 von unten lies: Fässer=Maaß statt: Scheffel=Maaß.
Seite 969 Zeile 16 von oben lies: zugegangene statt: zugezogenen.
Gedruckt bei Friedrich Späthen.
Max-Planck-Institut für