V. Oeffentlicher Unterricht.
VI. Communal=Wesen.
VII. Polizei.
A. Im Allgemeinen.
B. Ordnungs=Polizci.
C. Paß= und Fremden=Polizei.
D. Sicherheits=Polizei.
E. Polizei gegen Unglücksfä
F. Armen=Polizei.
G. Gewerbe=Polizei.
II. Bau=Poljzei.
I. Wege=Polizei.
VIII. Medizinal=Wesen.
IX. Militair=Sachen.
Zweiter Abschnitt.
Auswärtige Gesetzgebung.
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06 4106 3106
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851 — 856
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896 — 904
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920 — 941
941 — 967
967 - 979
980 — 989
990 — 1007
1007 —1016
* 1017 —1028
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Erster Abschnitt.
Einheimische
Gesetzgebung.
I.
Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Cirkular-Rescript des Königl. Ministeriums des In¬
nern an sämmtliche Königl. Ober Präsidien, die Be¬
nutzung der Reitposten zur Besorgung der Dienst¬
Korrespondenz betreffend.
Zur Verminderung der Beipferde=Kosten bei der Reitpost
ist auf den Antrag des Herrn General=Postmeisters Nag¬
ler dahin Einrichtung getroffen worden, daß nach Analogie
der Privat=Correspondenz die über zwei Loth wiegenden
Dienstbriefe nur dann mit der Reitpost versendet werden,
wenn auf der Adresse ausdrücklich bemerkt ist:
„mit der Reitpost am ten c."
wogegen die Beförderung von dergleichen Briefen, sobald
diese Bemerkung fehlt, nur mit der Fahrpost erfolgt. Ew.
rc. werden hiervon in Kenntniß gesetzt, um die Behörden
Dod
Annalen Hest IV. 1823.
55
85.0 L 87.0 L 85.001 86
10 50
30 6 190