Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 11, H. 2 = Jg. 1827, Apr. - Jun. (1827))

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20. 
Publikandum des Königl. Ober=Präsidiums von Pom= 
mern, die Nationalität englischer Schiffe betreffend. 
In Folge einer Mittheilung des Königl. Ministeri¬ 
ums des Jnnern, benachrichtige ich das Handel treibende 
Publikum hierdurch, daß die im §. 29. der Parlaments= 
Akte 6. Georg IV. Cap. 114. vom 5. Juli 1825 ent= 
haltene Bestimmung, nach welcher: 
nur solche Schiffe als Großbrittanische angesehen wer¬ 
den, welche an irgend einem Orte des Großbrittanischen 
Gebiets erbauet, ungetheiltes Eigenthum großbrittani¬ 
scher Unterthanen und an keinem ausländischen Orte 
in einem größeren Maaßstabe ausgebessert worden sind, 
als von 10 Schillingen für jede Tonne, 
sich nur auf Schiffe bezieht, welche die Amerikanischen Bin¬ 
nengewässer und Seen befahren, daß aber im Allgemei¬ 
nen die Ausbesserungskosten eines Englischen Schiffes in 
einem fremden Hafen sich bis auf 20 Schillinge per Ton= 
ne belaufen können, ohne daß das Schiff dadurch seiner 
Nationalität verlustig wird. 
Stettin, den 14. Mai 1827. 
Der Königl. wirkliche Geheime Rath und Ober=Präsident 
von Pommern. 
Sack. 
Max-Planck-Institut für 
euro
	        
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