Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 11, H. 2 = Jg. 1827, Apr. - Jun. (1827))

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chen Gegend sich einfinden, aufmerksam sein können, um 
die etwa verkannte oder verhehlte Krankheit zeitig zu eni¬ 
decken, und vielleicht durch zweckmäßige Mittel die Wei¬ 
terverbreitung der Krankheit verhüten zu können. 
Berlin, den 8. Juni 1827. 
Ministerium des Jnnern. Erste Abtheilung. 
Köhler. 
124. 
Rescript des Königl. Ministeriums des Jnnern und der 
Polizei an die Königl. Regierung zu N. N., die Ver¬ 
hütung des Schlachtens ungesunden Viehes, und die 
Prüfung der Schlächter über Viehkrankheiten be¬ 
treffend. 
Den Antrag, den die Königl. Regierung in Ihrem, 
an die Ministerien der Medizinal=Angelegenheiten und des 
Jnnern erstatteten Berichte vom 21. September v. J. zur 
Verhütung der von Jhr erwähnten, durch den im vorigen 
Jahre an mehreren Orten im dortigen Regierungs=Depar= 
tement ausgebrochenen Milzbrand entstandenen Unglücks= 
fälle, gemacht hat, den Gewerbebetrieb der Schlächter von 
einer vorherigen Prüfung abhängig zu machen, ist schon 
früher von einzelnen Provinzial=Behörden zur Sprache ge= 
bracht worden, hat aber siets dasselbe Resultat ergeben, 
daß nemlich durch eine Prüfung der Schlächter über ihre 
Bekanntschaft mit dem Kennzeichen der Vieh=Krankheiten 
für die Sanitäts=Polizei nie etwas gewonnen worden sei, 
oder jemals gewonnen werden könne. 
Denn es ist in der Regel nicht der Mangel an Kennt¬ 
niß, mit dem man hierbet zu kämpfen hat, da den Schläch¬ 
ter sein eigenes Interesse schon antreibt, sich mit den Kenn¬ 
zeichen der Gesundheit des Viehes bekannt zu machen, son¬ 
dern es ist der Mangel an gutem Willen, so wie der Ei¬ 
gennußz, der auf Leben und Gesundheit seiner Kunden keine 
Rück¬ 
Max-Planck-Institut für
	        
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