Dieser Abschnitt umfaßt
1) Abhandlungen über Stellen oder Abschnitte unserer Rechts¬
bücher und Gesetze,
Disputationes fort, wie sie in den Siewertschen Materiallen
vorkommen,
3) antinomistische Zweifel in gleicher Art,
4) Vergleichungen einzelner Theile unsers Rechts mit dem ge¬
meinen Rechte und fremden Rechten, und Entwickelung der
„Motive ihrer Verschiedenheit.
*Der Illte Abschnitt
wird eine Inhalts-Anzeige neu erschienener, das Preußische Recht
betreffender Schriften enthalten.
Die Zeitschrift erscheint in zwanglosen Heften von 12 bis 15 Bogen.
Das erste Heft wird zu Ostern 1828 ausgegeben werden.
Kein Theil unsers positiven Rechts ist von dieser wissenschaftli¬
chen Bearbeitung ausgenommen, dagegen erstreckt sich der Plan nicht
auf Rechtsphilosophie. Naturrecht, legislative Vorschläge und Ent¬
würfe, desgleichen Aufsätze, welche allein oder hauptsächlich Gegen¬
stände der Gesetzgebung behandeln, gehören nicht in unsre Zeitschrift,
wobei es sich jedoch von selbst versteht, daß Andeutungen und Be¬
trachtungen in legislativer Beziehung, bei Gelegenheit und in
Folge wissenschaftlicher Erörterungen über das bestehende vaterlän=
dische Recht nicht ausgeschlossen sind.
Seine Excellenz, der Chef der Justiz, haben uns für unsere
Zeitschrift die Benutzung der, im Königl. Hohen Justiz=Ministerium
befindlichen Materialien d. Preuß. Gesetzbücher gestattet.
Dadurch haben wir für die innere Rechtsgeschichte und die historische
Interpretation zweifelhafter Gesetzesstellen unserer Rechtsbücher ein
eben so reichhaltiges als vortreffliches Material erhalten, welches wir
vorzugsweise benutzen werden. Um so mehr schmeicheln wir uns mit der
Hoffnung, daß Liebe zur Wissenschaft viele Juristen bewegen solle, uns
Beiträge zur äußern Rechtsgeschichte und zum II. und Illten Abschnitt
unserer Zeitschrift zugehen zu lassen.
1Berlin, im November 1827.
Simon,
v. Strampf|
Geh. Ober=Justiz= und Revisions=Rath.
Justizrath.
Die unterzeichnete Buchhandlung hat den Verlag der Zeitschrift
für wissenschaftliche Bearbeitung des Preuß. Rechts übernommen,
welche der Herr Geheime Ober=Justiz= und Revisions=Rath Si=
mon und der Hr. Justiz=Rath v. Strampff nach vorstehendem
Plane herausgeben werden.
Um den Ankauf dieser Zeitschrift zu erleichtern, ist es für an¬
gemessen erachtet worden, Subseription darauf zu eröffnen. Sub=
scribenten erhalten ein Heft von 12 bis 15 Bogen in gr. 8. für 25 sgr.
bis 1 Thir. Den Preis bezahlen sie beim Empfang eines jeden Heftes.
Sovald ein Heft die Presse verlassen hat, hört die Subscription für
dieses Heft auf. Der sodann eintretende Ladenpreis wird 1 Thir.
bis 1 Thlr. 10 sgr. betragen.
Alle Buchhandlungen Deutschlands werden sich der Sammlung
von Subscridenten zu unterziehen die Güte haben.
Berlin, im November 1827.
Die Nicolaische Buchhandlung.
Max-Planck-Institut für