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VI.
Sendschreiben an meinen verehrungswürdigsten Freund
des Kaiserlichen und Reichskammergerichts Herrn Bey=
sitzer Freyherrn von Stein zu Wetzlar.
Ueber die
sittliche *) Möglichkeit oder Unmöglichkeit der Präven¬
tionshandlung ohne gesetzliche Erhebung derselben zum
positiven juridischen Entscheidungsgrundsatz
bey völliger Gleichheit gegebener Rechts¬
verhältnisse.
Mehrere Codices der bürgerlichen Gesetzgebung, worunter das
allgemeine Gesetzbuch für die Preußischen Staaten sich eine erhö=
hete Stufe ruhmwürdiger Auszeichnung erschwungen hat, zeich¬
nen
*) Wo ich mich in dieser Abhdl. des Ausdrucks: sittlich be¬
diene, heißt er mir nichts anders, als: rechtlich, indem
ich mich mit allen neuern Rechtsphilosophen überzeugt fühle;
daß das Sittengesetz nicht Ouellpunkt des Rechtsge¬
setzes ist.
Vor=
Max-Planck-Institut für