Volltext: ¬Der Waffenträger der Gesetze (Nr. 1. 1801, Jan. (1801))

86 
VII. 
Anzeige eines Schlusses der französischen Regierung 
vom 18. Fructidor im 8. Jahr der Republik (26. 
August 1800), wodurch die gerichtliche Form 
der Rechtsstreite abgeändert worden. 
Die Prozeß=Ordnung in der Fränkischen Reyublik, hat durch 
einen Schluß der Regierung vom 18. Fructidor im 8. Jahr ei= 
ne große Veränderung erlitten. Durch ein den 3. Brumaire 
im 2. Jahr (im October 1794) publicirtes Gesetz, war der 
Procellus ordinarius, dessen Vorschrift in einer Ordonnance 
vom Jahr 1667 enthalten ist, abgeschaft und der Processus 
lummarius eingeführt worden. Nach diesem Gesetz durften die 
Citationen, welche bey dem plaidiren, das ist, mündlichen Ver= 
fahren in Frankreich, das Klaglibell vorstellet, nicht mehr wie 
vormals die factischen Umstände und die media causae enthal= 
ten, sondern der Ladungszettel durfte nichts anders in sich fas= 
sen, als ganz laconisch den Gegenstand der Klage, die Namen 
der Partheien und das Petitum. Die Abschrift der Jnstrumen= 
te aber, worauf sich die Klage gründet, durfte nicht dem Be= 
klagten insinuiret werden, so wie auch diesem verboten war, dem 
Kläger seine Exceptionen nebst Abschrift seiner schriftlichen Ur= 
kun= 
Max-Planck-Institut für
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer