Märckerschafften, auf die Lage rc. 335
die Abtheilung im Jahr 1695. von Hochfürstl.
Canzley zwischen dem von Voigt und der Ge=
meind Frickhofen durch den geheimen Secre-
tarium Schwan und unpartheyische Geschwor¬
ne gerichtlich geschehen, und sie Hand und
Siegel davon in Handen haͤtten.
§. 19.
Allein, deme allem ohngeachtet, erfolg¬
te von dem Fürstl. Hadamarischen Amts=
Collegio d. 2. Maij 1755. die Urthel dahin:
„Daß Kläger dasjenige, so ihme durch
„vorige Urthel auferlegt worden
er
„auch unternommen, zu recht nicht bey¬
„bracht, mithin die in Gefolg des in vo¬
„riger erster Instanz in vidimirter Ab¬
„schrifft befindlichen Instrumenti nachge¬
„suchte Messung derer von Voigtischen
„Guͤthern in der Gernbach und Berichti¬
„gung derer Limiten abzuschlagen, so
„fort dieserthalben Beklagte Gemeind
„von angestellter Klage zu absolviren
„seye, compensatis Expensis.
§. 20.
Solchemnach sahe sich der Voigtische
Anwald gemuͤßiget, die Appellation von dem
Amts=Collegio abermalen an die Fürstliche
Regierung zu Nassau=Dillenburg zu ergreif=
fen und einzuführen.
Vordersamst stehet hiebey zu bemercken, | |
daß die Hauptbeschwerde darauf begrüͤndet
worden,
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