Joh. Ulr. Freyherrn von Cramer
Kayserl. und des Reichs=Cammer=Gerichts=Assessoris,
Wetzlarische
under
l
worinnen
auserlesene beym Höchstpreißlichen
Cammergericht entschiedene Rechts¬
Händel,
zur
Erweiter= und Erläuterung der teutschen
in Gerichten uͤblichen Rechts-Gelehrsam¬
keit, angewendet werden.
Neun und Zwanzigster Theil.
Vr
OLUNTSED NON POSS
2
Ulm, 1762.
Verlegts Johann Conrad Wohler.
Max-Planck-Institut für