Full text: Wetzlarische Nebenstunden (Th. 24 (1761))

auch ausser dem Hauß treiben können: 67 
Zunft zu Worms wider dasigen Bader Tobias 
Tallath provociret, und diese Sache zu jener zu 
registriren gebetten, als woraus zu ersehen, daß 
den 20ten Octobr. 1699. und 24. Sept. 1700. 
&c. gegen besagten Tallath Decreta an die 
Stadt Worms dahin, daß er eine Stroh=Kapp 
und Laßkopff, wie vor diesem bräuchlich gewe= 
sen, zum Kennzeichen seiner Bad-Stuben aus¬ 
zuhaͤngen, dagegen aber die Becken einzuziehen, 
und der Chirurgie sich zu enthalten schuldig 
seyn solle, ergangen, auch hierauf den 10. Febr. 
1734. eine Confirmatoria dahin, daß Tallath 
sich der Chirurgie enthalten, und seine Nahrung 
auf der Bad=Stuben suchen solle, allhier erfol¬ 
get seye: denen gemasse Attestata sub 23 von 
Darmstatt & 24 von Chur=Pfaltz , item 21 
von Chur=Mayntz produciret worden. 
Dergleichen Decisum auch à Facultate Ju- 
rid. Giessensi testante Hertio T. 2. R. 476. in 
Sachen der Alterleute und samtlicher Genosse¬ 
ner des Amts der Barbierer zu Luͤneburg wider 
den Bader Johann Friederich Jermin gefaͤllt 
worden. 
Endlichen und 
g) so wurde auch in specie wider die Ap¬ 
pellantin annoch angefuͤhret, daß sie ipso facto 
des Magistrats ergangene Verordnungen an= 
erkennet, und ihren aͤltern Sohn bey dem hiesi¬ 
gen Chirurgo Schuler die Chirurgie Ord¬ 
nungs=maͤßig wurcklich erlernen lassen, und da 
sie selbst kein Jus mehr gehabt, als was dersel¬ 
ben ad dies vita precario vergoͤnnet werden 
wollen, 
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Max-Planck-Institut für
	        
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