Full text: Wetzlarische Nebenstunden (Th. 23 (1761))

unter mehrern bey der Schaafsw. rc. 123 
Gemeind aber das letztere, und deßhalb keinen 
geringen Beweiß=Grund beygebracht: nemlich 
a) Copiam eines Clösterl. Bestands=Briefs 
vom Jahr 1618. vermög dessen Abbt Johan= 
nes dem Johannes Wülfft zu Schwichelt einen 
freyen und Erbeigenen Meyerhof samt der zu= 
behörigen Länderey neben der Schäferey daselbst | | 
so das Closter bey diesem Hofe erblich 
habe, Meyerweiß ausgethan hätte: Ferners 
und 
b) Hat solche durch die Zeugen=Verhoͤre 
darzuthun gesucht, daß eben diesen Meyer-Hof 
Hans Jpkendanz und seine Erben mit und nebst 
der Schaͤferey in so lang Bestandsweiß innen 
gehabt habe, bis und dann allererst in neueren Zei¬ 
ten gedachte Schäferey von dem Meyerhof ge= 
trennet, und des Diestelmanns Vater fortan 
dem jetzigen Burg=Vogt Diestelman Bestands- 
weiß uͤberlassen worden seye: gleich dann auch 
c) ein Meyer-Brief vor Hans Ipkendantz 
vom Jahr 1663. zu finden, dabey aber wahr= 
zunehmen ist, daß die Clausul allda der obigen 
nicht gleichfoͤrmig seye, sondern also laute: 
„Daß Jhme Ipkendantz ein gantzer Meyer¬ 
„Hof von 6. Hufen Lands samt der allda 
„habenden Erbeigenthümlichen Schaͤferey 
„oder Jus pascendi oves vermeyert wuͤrden. 
Ueber das wolte annoch das Closter God¬ 
hard eine gantz freye und unumschraͤnckte 
Schaͤferey pratendiren, und auf dessen alt¬ 
herkommlichen Besitz vermoͤg gefuͤhrter Zeugen¬ 
Aus= 
Max-Planck-Institut für
	        
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