und Blumen=Besuchs besonders rc. 103
noch selber auch Wasser schöpffen kan, wenn
ich es schon einem andern erlaubt habe. Jener
hat sein Vieh auf meiner Wiese jure Servitu-
tis, ich aber jure Dominii: welches aber nicht
Koppelweide heißt: als welche diejenige ist,
wenn zwey ihre Aecker nahe zusammen haben,
und einander per Pactum vergoͤnnen, daß sie
reciproce daß Vieh auf ihre Aecker lassen wol¬
len, wie es eben solche Beschaffenheit mit der
Koppeljagdt hat, daß also die Koppelweide
mutua servitus ist, und sie deswegen keiner vor
sich aͤndern kan, als wie wenn sie es jure mu¬
tui precarii thun, ein jeder davon abgehen kan.
§. 2.
So klar nun diese Sätze uͤberhaupt sind
so richtig lassen sie sich insbesondere auf die
Schaaf=Weyde und Trifft anwenden, wie es
nicht nur G. A. STRUVENS Abhandlung de
jure ovium, sondern auch noch ausführlicher
die vorhin bemerckte Appellations-Sache Ge¬
meinden Schoͤnleit und Cons. contra von Fran¬
cken bewähren.
Es ist aber zu deren Erlaͤuterung voraus zu
setzen, daß die sogenannte Abend=Weyde eine
Special-Denomination in der Gegend des
Nordgau ist, und nur von der Ochsen=
Weyde nahe um jedes Dorff herum zu ver¬
stehen, das ist, wenn die Bauren mit ihrem
Arbeits= oder Schorge=Vieh des Abends
nach Haus kommen, daß sie solches Vieh, be¬
sonders die Ochsen gleich in der Naͤhe auf die
Weyde treiben koͤnnen.
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Wenn
Max-Planck-Institut für