Jnnhalt
des
Hunderten Theils.
Ob in Appellations-Sachen, wenn
aus erster Instanz Acten die Gerech¬
tigkeit der Sache vor den Appellaten
herfur leuchtet, die Urthel in ejus, licet
contumacis, favorem ergehen moͤge?
Und ein gleiches von Causis simplicis
pag. I
querelae gelte?
II.
Vom Unterscheid einer Stammfolge,
ib.
und der Erbfolge in Staͤmme.
III.
Von dem Forstherren zustehenden Recht,
die Anzahl haltender Gaißen einzu¬
schranken, und dessen unerlaubte Er¬
streckung dahin, daß die Gaißen,
oder Ziegen, so gar auf der Unter¬
thanen Feldern tod geschossen werden
können.
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IV.
zum Brandholz
Vom Forstgebrauch
sondern abstaͤn¬
dein gutes, gesundes
ib.
kiges Holz anzuweisen.
IV.b
Max-Planck-Institut für