466 Ob, wenn in einem Kayserl. Privilegio
den. Ob nun wohl Dnus Judex a quo dieser
Appellation nicht deferirt, sondern Apostolos
refutatorios ertheilt hatte, So hat sich doch
selbiger beygehen lassen, nicht nur, gleich nach
beschehener Insinuation sothaner Processen
Appellantische Principalschafft zu persönlicher
Præstation des Appellations Eydes, aller da=
gegen gemachten trifftigen Vorstellungen ohn¬
angesehen, anstrengen, sondern auch sofort die
angedrohete Pœnam desertionis realisiren zu
wollen.
Gleichwie aber ab Seiten des Appellanti-
schen Theils hiesigem hoͤchsten Gerichte vermit¬
telst Exhibitorum de 20 Octobr. 9. Novemb.
10. Decembr. 1770. auch 23. Jan. und 17. Junii
1771. die Ursachen und Gründe geziemend
vorgelegt worden, warum man Appellanti-
scher Seits sich zu persönlicher Abschwörung
des Appellations-Eydes in Judicio a quo
nicht verstehen koͤnne, als welche kuͤrtzlich darinn
bestehen, weil a) das Privilegium Cæsareum
intuitu Praestationis solennium Appellationis
in Judicio a quo alsdenn nur eine Anwendung
findet, wann Dnus Judex a quo der Appella-
tion deferiret hat; b) dieserwegen in Causa
des gedachten Jungfräulichen Closters contra
die Brauerzunfft zu Lübeck rc. bey hiesig höch=
stem Gericht Lis pendens ist; wohlfolglich diese
Sache dadurch aͤusserst wuͤrde vulnerirt wer¬
den, wenn man sich Appellantischer Seits denen
neuerlichen Anmassungen des Löbl. Magistrats
zu Lübeck fügen wollte; c) die Appellantische
Frau
Max-Planck-Institut für