Wech.
Register.
West.
W.
Wechsel. vid. Cambium.
Westphaͤlische Gerichte. Wie die Kayserl. neuere Ex-
emtions-Privilegia von denen Westphälischen Gerichten
zu verstehen. 14.
Jn Sachen Hrn. Reichs=Grafen zu Limburg |
Vehlen Styrum ctra Hochfürstl. Münsterischen Ober=
Land=Fiscal, und Ober=Land=Fiscalat-Gericht wurde auf
ein solch Privilegium sich bezogen. 115.
Dergleichen Privilegia sind von denen ehemah=
ligen heimlichen oder sogenannten Vehm Gerichten zu
verstehen. ibid.
Der Richter wurde Freygraf und die Bey=
sitzere Frey=Schöffen und Stuhl=Herren genennet. ib.
Der sel. v. Ludolff sagt, daß kaum ein
Schatten dergleichen Gerichte mehr übrig seye. 16.
Der Herr v. Zwierlein aber bringet ein Exem-
plum bey, nach welchem dem Herrn Grafen von War=
temberg von Kays. Majest. Anno 1707. ein solches
Privilegium ertheilet worden. ibid.
Es folgt also daraus, daß in neuern Zeiten
die alte formula Privilegii nicht geändert, sondern
beybehalten worden. 17.
Der Jnnhalt des Styrumischen Privil. Exemt.
fori. 17- 28. add. Frey=Gericht.
Ende des Registers.
Ulm,
Gedruckt bey Christian Ulrich Wagner
Canzleybuchdruckern, der Kayserl. Franziscischen Ak= | |
demie der freyen Künste zu Augsburg, und der
Herzogl. deutschen Gesellschaft zu Helm= |
städt Mitglied.
Max-Planck-Institut für