Joh. Ulr. Freyherrn von Cramers
Kayserl. und des Reichs=Cammer=Gerichts=Assessoris,
Wetzlarische
ye.
woer
worinnen
auserlesene, beym Hoͤchstpreißlichen
Cammergericht entschiedene Rechts¬
Händel
zur
Erweiter= und Erlaͤuterung der Deutschen
in Gerichten uͤblichen Rechts-Gelehrsamkeit
angewendet werden.
Hundert und zwanzigster Theil.
Nebst Register vom CXVII. bis CXX. Theil.
SNTSEDNO
1772.
Ulm
Verlegts Johann Conrad Wohler|
Max-Planck-Institut für