Full text: Wetzlarische Nebenstunden (Th. 124 (1772))

Augspurgischen Reichs=Vogtey, rc. 501 
ihnen angraͤnzenden zu dem Capitul aber nicht 
gehörigen Bauren puncto eines strittigen Vie= 
he=Trifts in Strittigkeit gerathen, so zeiget 
sich, daß der Vogt zu Gersthofen die vog¬ 
teyliche Jurisdiction uͤber besagte, in der Vog¬ 
tey gelegene Oberhäußer so weit anerkannt, 
daß selbige auch gegen selbe bey Reichsvog¬ 
ten um richterliche Huͤlfe angerufen. 
Binnen dieser Zeit hat das Capitul im= 
merhin fortgefahren, die in Creyß=Sachen 
erlassene Patenten zu Gersthofen und Lang= 
weid zu publiciren, wozu der ab an 1726. 
bis 1741. beygebrachte, und von der Stadt 
abermahlen lediglich ex vitio Clandestinita¬ 
tis angestrittene Extract zum Beweiß dienet. 
Als nun zu diesem abermahligen nach 
und nach erwachsenen Streit sich gefüget, 
daß das gewaltig anwachsende Einreißen des 
Lechflusses eines Wehrgebäudes bedürftig wa= 
re, wozu sowohl die Stadt als das Capitul 
Hand anzulegen hatte, so ist endlichen die so 
viele Jahr vorgesetzte Conferenz an. 1740. 
zwar zu Stand gekommen, allein aber auch 
eben sogleich aus einander gegangen, weilen 
das Capitul in derselben den Vorsitz anver= 
langet, die Stadt aber solchen nicht gestat¬ 
ten wollen, womit sich dann beyde Theile ge¬ 
nothiget gesehen, mit Zuruͤcksetzung des uͤbri¬ 
gen, die nothwendigste Stuͤcke durch Brief¬ 
wechsel richtig zu stellen. Hierauf hat 
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5.44. 
Max-Planck-Institut für 
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