Augspurgischen Reichs=Vogtey, rc. 499
6. 40.
Anno 1709. findet sich der erste Fall
daß die Stadt Augspurg ein in Betref der
Getraid=Ausführung erlassenes Circular Pa-
tent durch den Stadtvogtischen Untervogten
zu Gersthofen an der daselbstigen Tafern affi-
giren lassen.
Wogegen aber das Dhom=Capitul ersagt
angeschlagene Patenten nicht nur pro reali
reprotestatione herabgenommen, sondern auch
durch ein an die Stadt erlassenes Protesta-
tions=Schreiben, mittelst angefuͤhrten neuer¬
lichen Exemplen erwiesen, daß sie allein in
Possessione waͤren, derley Patenten zu affigiren,
so ihnen um so weniger streitig gemachet wer=
den koͤnnen, als ohnehin das Jus affigendi pa¬
tentes nicht den hohen, sondern der niedern
Jurisdiction anklebe, diese aber ihnen inner
Etter nicht strittig gemachet werden koͤnne.
Welchem allen unerachtet die Stadt ih¬
rem Vogten den 11. Jul des besagten 1709.
Jahres den Auftrag gethan, die abgerissene
Patenten nochmalen zu affigiren, und dem
Capitulischen Vogten die gemachte Abneh=
mung zu verheben, wo jedannoch ob, und
wie besagter Auftrag vollzogen worden, in
Actis nichts vorfindig.
41.
Anno 1716. hat die Stadt ebenmäßig
die dem Capitul bis dahin zu Gersthofen ge=
reichte Nachsteuer deren anderst wohin uͤberzie¬
henden Unterthanen bey Gelegenheit, daß ei=
ne
Kk 4
Max-Planck-Institut für