Verj.
Register.
Ze.
Wenn also gleich ein Vergleich dar=
zwischen kommt, so wird doch diese Cau-
tel beobachtet, daß darinnen die theuerste
Versicherung geschiehet, alle uͤbrige Pun¬
cten zur Erfullung zu bringen, auch der
Vergleich nicht anders sub Conditione be¬
stätigt. 143.
Sententia Cameralis. 146—149.
Verjährung. Ob es was anders, durch
Verjaͤhrung ein neues Recht erlangen, oder
durch dieselbe sich beschuͤtzen gegen des an=
dern durch seine Nachläßigkeit erloschene
Klage. 221.
Diese Quæstio wird negative deci-
dirt. 235. seqq.
3.
Zehend. Ausnahm der Regul, was Rech=
tens beym Ganzen, ist auch Rechtens
beym Theil desselben, insonderheit bey Ze=
henden. 220.
In Sachen derer Zehendpflichtigen
Zeller Enzing und Cons. contra Anton
Franz Wintgens wurde diese Quæstio we=
gen des von erstern von der decimatione
frey besitzen wollenden Fährlings affirmati-
ve entschieden. 221 — 246.
Was Fährling heiße? vid. Fähr | |
ling.
Ende des Hundert und vier und
zwanzigsten Theils.
Max-Planck-Institut für