Full text: Wetzlarische Nebenstunden (Th. 124 (1772))

Verj. 
Register. 
Ze. 
Wenn also gleich ein Vergleich dar= 
zwischen kommt, so wird doch diese Cau- 
tel beobachtet, daß darinnen die theuerste 
Versicherung geschiehet, alle uͤbrige Pun¬ 
cten zur Erfullung zu bringen, auch der 
Vergleich nicht anders sub Conditione be¬ 
stätigt. 143. 
Sententia Cameralis. 146—149. 
Verjährung. Ob es was anders, durch 
Verjaͤhrung ein neues Recht erlangen, oder 
durch dieselbe sich beschuͤtzen gegen des an= 
dern durch seine Nachläßigkeit erloschene 
Klage. 221. 
Diese Quæstio wird negative deci- 
dirt. 235. seqq. 
3. 
Zehend. Ausnahm der Regul, was Rech= 
tens beym Ganzen, ist auch Rechtens 
beym Theil desselben, insonderheit bey Ze= 
henden. 220. 
In Sachen derer Zehendpflichtigen 
Zeller Enzing und Cons. contra Anton 
Franz Wintgens wurde diese Quæstio we= 
gen des von erstern von der decimatione 
frey besitzen wollenden Fährlings affirmati- 
ve entschieden. 221 — 246. 
Was Fährling heiße? vid. Fähr | | 
ling. 
Ende des Hundert und vier und 
zwanzigsten Theils. 
Max-Planck-Institut für
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer