156 Ob die Combinirung der herrschaftl.
Joh. Ulr. Freyherrn von Cramer
Kayserl. und des Reichs=Cammer=Gerichts=Assessoris,
wider Herrn Christian Grafen zu Trichingen, un
Wied=Runckel, Beklagten andern theils. Citationi
ad vid. se manuteneri in possessione vel quasi Sylvae
Wetzlärische
juriumque inde dependentium, nec non Juris ve¬
nandi pariter ac piscandi, ut & se ad restitutio
nem inique ablatorum condemnari, ist allem An
und Vorbringen nach zu Recht erkannt, daß klagend=
Nerenstunden
Gemeind bey dem ruhigen Genuß ihres eigenthuml
chen Gemeind=Walds, nebst denen anklebenden Rech¬
worinnen
ten, als ohnschädlichen Holzhauens, und privativer
Anschlagung der alt hergebrachten Gemeind Wald=An.
auserlesene, beym Hoͤchstpreißlichen
Bestellung der Gemeindschützen, und Gemeid=Rügun
Cammergericht entschiedene Rechts¬
des verursachten Schadens, nicht weniger bey dem Ge¬
brauch der kleinen Jagd auf ihrem Bann, und Fischerey
Händel
im gemeinen Bach, jedoch dergestalten, daß Herrn
Beklagten, als Lands=Forst= und Jagd=Herrn, die Forst.
Erweiter= und Erlaͤuterung der Deutschen
liche Oberaufsicht, auch Errichtung nöthiger Forst=
in Gerichten uͤblichen Rechts-Gelehrsamkeit
Holz=Fischerey= und Jagd=Ordnung ohnbenomme | |
angewendet werden.
sondern vorbehalten bleibet, in possessorio, salvo
petitorio zu schützen, und handhaben seye, als wir
Neun und Neunzigster Theil.
solchergestalten zu recht erkennen, schüͤtzen, handhabe
SDN
und vorbehalten, die Gerichts-Kosten derentwegen aus
05
gelaufen, aus bewegenden Ursachen, gegen einander
compensirend, und vergleichend: dann ist ermeldten
Herrn Beklagten, zu würklicher Execution, und Voll¬
ziehung dieser Urthel, Zeit 3 Monat p. t. & p. v. a. w.
angesezt, mit dem Anhang, wo er deme also nich
nachkommen wird, daß er jezt alsdann, und dann al
jezt in die Straf 10. Mark löthigen Goldes, halb dem
Kayserl. Fisco, und zum anderen halben Theil denen
Klägern ohnnachläßig zu bezahlen fällig erklärt seye
und der real Execution halber, auf weiteres anrufen.
ergehen solle, was Recht ist.
le
***
Ulm, 1770.
Verlegts Johann Conrad Wohler.
tp
0 .
186.0 L85.0 L 85.0 L87.0 L 85.00L 86.0 18
55.0 85
90
0 30
20 5
20 340
13.0 a-2.0 a 10.0 a-11.0 9
30 5.40 b 180 5 2605
6 1ob. 10b. 1406 50 b1
d232 50.
8195
eence Chad I2263
Planck-Institut für