Full text: Wetzlarische Nebenstunden (Th. 79 (1768))

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*(0) 
VIII. 
Gegengruͤnde, welche denen P. 16. 
A. 4. dieser Nebenstunden recensirten be¬ 
sondern Gruͤnden, von der Gerichtbar¬ 
keit derer hoͤchsten Reichs-Gerichten in 
Religions=Sachen, zur Widerle¬ 
gung im Druck erschie¬ 
nen. 
s seynd obbemerckte Gegengruͤnde in einer 
derer merckwürdigsten neuen Deductio- 
nen enthalten, welche aus der Feder eines 
derer geschicktesten Rechtsgelehrten unserer Zeit 
zum Vorschein gekommen, und Jhme viele Eh¬ 
re machen. 
Weilen diese Widerlegungs-Schrifft ob¬ 
erwehnter besonderer Gruͤnde so plausibel, und 
mit solcher Hoͤflichkeit, als man nur in Streit¬ 
Schrifften erwarten kan, verfaßt, so habe vor 
dienlich erachtet, selbige dem Publico, damit es 
die Argumenta pro & contra beysammen ha= 
ben moͤge, nicht weniger in diesen Nebenstunden 
zur geschwinden Einsicht mitzutheilen. 
Wobeneben aber meine Observatio DLXX. 
in vernuͤnftig rechtliche Erwegung zu ziehen ist. 
Folget also 
Pro Memoria der Chur=Braun= 
schweigischen Comitial-Gesandtschaft 
das vom Hochloͤblichen Corpore Evange¬ 
licorum 
Max-Planck-Institut für
	        
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